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Es gibt im Leben nur fünf wirklich wichtige Dinge:
1. Gesundheit, 2. Geld, 3. Geld, 4. Geld und 5. Geld.
6. die richtige Währung
Sprichwort mit sozialistischer Ergänzung
Weitere Informationsseiten, Hinweise und Anmerkungen zum Thema:
Kredite aus dem Ausland
Leasing:
Auszug aus
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1146
Finanzierungsleasing beinhaltet Verträge, durch die der Leasinggeber dem Unternehmen, dem Leasingnehmer, Wirtschaftsgüter für eine bestimmte unkündbare Grundmietzeit zur Nutzung überlässt. Leasinggeber kann der Hersteller des Guts, ein Zwischenhändler oder eine Leasinggesellschaft (oft Töchter der Kreditinstitute) sein. Das Unternehmen zahlt hierfür eine bestimmte Leasingrate. Zusätzlich hat es Wartungskosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird das geleaste Gut dem Leasinggeber zurückgegeben, es wird nicht automatisch Eigentum des Unternehmens. Häufig besteht jedoch ein Kaufrecht des Leasingnehmers. Eine Finanzierung des zukünftigen Kaufs über verdiente Abschreibungen ist nur möglich, wenn das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer des Guts wird und es damit bilanziell ausweisen kann. Bedingungen hierfür:
es handelt sich um Spezialleasing
die Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
es besteht eine Kaufoption, deren Preis unter dem linear abgeschriebenen Restbuchwert bzw. Marktpreis liegt,
oder der Vertrag enthält eine Verlängerungsoption, derem Anschlussmiete niedriger ist als ein Werteverzehr bei linearer Abschreibung wird.
Die Grundmietzeit liegt unter der betrieblichen Nutzungsdauer und beträgt meistens zwischen 40–90 %. Die Höhe der Rate ist stark von der Art des Leasinggutes abhängig. Ein allgemeiner Vergleich zur Kreditfinanzierung in Bezug auf effektive Kosten ist daher nur im Einzelfall möglich.
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Kreditkosten
Die in Zusammenhang mit der Gewährung eines Kredites entstehenden Kosten sind Kreditkosten. Hierunter fallen beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Grundgebühren, Umsatz- und/oder Kreditprovision, Zinsen etc.
Weitere Informationen zu dem schufafreien Auslandskredit bis 3.500,00 € pro Person erhalten sie hier.
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Fachbegriffe aus der Finanzwirtschaft: Konkurs
Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (eine Einigung mit den Gläubigern) kann versucht werden, den Konkurs abzuwenden.