\"Ein Kompromiss ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Partner damit gleich unzufrieden sind.\" Henry Kissinger (*1923)



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Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kredit­zusage ist die Prü­fung der persön­lichen und mate­riellen Kredit­würdigkeit des Antrag­stellers durch die Bank. Bei der per­sön­lichen Kredit­würdigkeit kommt es darauf an, dass der Unter­nehmer fachlich und persön­lich in jeder Hinsicht über­zeugt. Bei der mate­riellen Kredit­würdig­keit werden beispiels­weise die Trag­fähig­keit des Geschäfts­konzeptes bzw. der Inves­titions­idee und die finan­ziellen Verhält­nisse des Unter­nehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kennt­nisse über die Branche bzw. das Unternehmens­umfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prü­fung positiv ausge­fallen ist, kommt es noch darauf an, die not­wen­digen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.


 

 

 

Ratenkredit
Der Ratenkredit wird dem Kreditnehmer in Form eines mittel- oder langfristigen Darlehens in einer vorher festgelegten Summe zur Verfügung gestellt. Das Klassische Beispiel ist die Autofinanzierung. Zurückzahlen kann der Kreditnehmer in gleich bleibend hohen monatlichen Raten, die bei Vertragsabschluß vereinbart werden. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und verändert sich nicht.



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Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.