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\"Der Unwissende hat Mut, der Wissende hat
Angst.\" Alberto Moravia (1907-1990)
Weitere Informationsseiten,
Hinweise und Anmerkungen zum Thema:
Kredit für Anzahlung
Nutzung öffentlicher Förderprogramme bei Existenzgründungen:
Auzuüge aus Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1309
Unter
bestimmten Voraussetzungen sind auch öffentliche Fördermittel (wie zinsgünstige
Kredite, Bürgschaften und Zuschüsse) einplanbar, dabei gilt es aber, wichtige
Punkte zu beachten:
es gibt für die meisten Förderprogramme keinen Rechtsanspruch
auf Förderung,
Anträge müssen vor der Gründung gestellt werden (Vorbeginnklausel),
bis zur Auszahlung kann es bis zu einigen Monaten dauern
grundsätzlich wird
nur die Erstgründung eines Unternehmens gefördert,
die beantragten Mittel
sind zweckgebunden und
es gilt das Hausbankverfahren.
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Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de
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URTEIL zum Markenname Quelle : www.jurpc.de/rechtspr/20040194.htm
OLG Hamburg v. 06.11.2003 - 5 U 64/03
1. Voraussetzung
des Verbotstatbestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG ist, dass die Marke
in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend
verwendet wird.
2. Die Frage, ob Domain-Namen in der Regel eine herkunftshinweisende
bzw. unternehmenskennzeichnende Funktion haben und deshalb in ihrer Verwendung
ein Namensgebrauch liegt, ist nach Art und Inhalt des konkreten Domain-Namens
und der dazu bestehenden Verkehrsauffassung zu beurteilen.
3. Die Nutzung
der Domain \"schufafreier***.de\" ist im Ergebnis hingegen produktbeschreibend
und dient der Bezeichnung einer bestimmten Art von Krediten im Sinne einer \"Negativabgrenzung\"
zu den Darlehensgeschäften, bei denen - wie dies die Regel ist - die Dienstleistungen
der SCHUFA in Anspruch genommen werden. Entsprechend versteht der Verkehr die
Wendung \"schufafrei\" oder \"ohne schufa\" als Kreditgewährung ohne die \"üblichen
Hindernisse\", die sich für Kreditinteressenten mit zweifelhafter Bonität bei
seriösen Kreditinstituten auftun.