\"Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.\" Robert Lembke (1913-1989)



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Realkredit:
Quelle : http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1148
Kurzbeschreibung
Es sich um meist hohe, oft objektgebunden Kredite, die über sehr lange Lauf­zeiten (über 5 Jahre bis zu 30 Jahre) abge­schlossen wer­den, und mit Grund­schulden be­sichert werden – bei­spiels­wei­se für die Finan­zierung von Bau­vor­haben im Rah­men der ge­werb­lichen Immo­bilien­finanzierung.

Arten
Nach den Tilgungsmodalitäten sind typische Kreditarten:

Annuitätendarlehen: die Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt während der Laufzeit in gleich­bleibenden Beträ­gen (Annuitäten) – dabei sinkt der Zins­anteil und steigt der Tilgungs­anteil der Annuität mit der Lauf­zeit.
Abzahlungsdarlehen: die Tilgungsbeiträge bleiben hier über die Laufzeit konstant, die Zinszahlungen werden durch die Verrechnung der erfolgten Tilgung geringer. Insgesamt ergeben sich also mit der Laufzeit abnehmende Zahlungen.
Festdarlehen: während der Laufzeit erfolgt nur die Zinszahlung (in konstanten Beträgen), die Tilgung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe geleistet.

Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Vorteile:

die Besicherung über eine Grundschuld ermöglicht hohe und lang­fristige Finan­zie­rungen und er­höht damit die Planungssicherheit für das Unter­nehmen
die Verzinsung kann über mehrere Jahre fest erfolgen und si­chert dem Unter­neh­men für die­sen Zeit­raum eine sta­bile Finanzierung und hohe Planungs­si­cher­heit
eine Kündigung von Krediten mit fester Laufzeit ist nach Nr. 19 Absatz 3 AGB der Banken fristlos nur aus wichtigen Grü­nden mög­lich
die Kreditbedingungen sind langfristig festgeschrieben

Nachteile:

bei der Bewertung von gewerblich genutzten Immobilien werden meist hohe Abstriche bei der Er­mitt­lung der Be­lei­hungs­grenze gemacht
Ungewissheit über Gesamtkosten der Investition, wenn Zinsen nur über einen kurzen Zeit­raum fest­gelegt werden oder variabel sind
frühzeitige Tilgung ist mit Kosten (Vorfälligkeits­ent­schä­digung) verbunden


 

 

 

Fachbegriffe: Was ist Geld?

Allein mit Antworten auf diese Frage kann man Bücher füllen!
Geld ist zuerst einmal eine ganz phantastische Erfindung, ver-
gleichbar mit der des Rades. So wie mit Hilfe des Rades der Trans-
port von Gütern auf eine vorher unvorstellbare Weise erleichtert
wurde, so mit dem Geld der Tausch derselben. Ohne Geld war nur
ein Tausch von Leistung gegen Leistung möglich. Der Korbma-
cher beispielsweise, der neue Schuhe brauchte, mußte erst einen
Schuhmacher finden, der gerade einen Korb benötigte. Das Bei-
spiel zeigt, wie eng die Grenzen geldloser Märkte gezogen waren
und daß Spezialisierung und Arbeitsteilung nur geringe Chancen
hatten.
Aus der Sicht des Leistungstausches, der eine zivilisatorische
und kulturelle Entwicklung erst ermöglichte, ist Geld also ein
Tauschvermittler, der die Leistenden von der Bindung an einen
bestimmten Tauschpartner befreit. Geld ermöglicht es, Leistun-
gen an jeden daran Interessierten zu verkaufen und mit dem emp-
fangenen Tauschmittel, zeit- und ortsungebunden, eine beliebige
Gegenleistung bei jedem anderen nachzufragen. Diese Vermitt-
lerrolle hatten vor der Geldwirtschaft bestimmte Waren übernom-
men. Waren, die fast jeder brauchen konnte, wie z. B. Salz, Ge-
treide, Teeziegel oder Kakaobohnen. Diese Waren eigneten sich
zwar aufgrund ihrer relativ langen Lebensdauer als Tauschmittel,
sie waren jedoch unpraktisch in der Handhabung und verloren mit
der Zeit an Wert. Das zähl- und haltbare Geld dagegen, das leicht
aufhebbar und transportierfähig war und das die Preise auf einfa-
che Art vergleichbar machte, brachte den Durchbruch zu einer
Wirtschaftsentwicklung, ohne die unsere heutige Zivilisation un-
denkbar ist.

Kapitel aus: Helmut Creutz: Das Geldsyndrom; Ullstein, 1997, 4. Auflage; ISBN 3-548-35456-4
Orginalausgabe 1993 by Wirtschaftsverlag Langen Müller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München



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Fachbegriffe: Schuldverschreibung
Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.