Wo Geld voran geht, sind alle Wege offen.
William Shakespeare
(1564 - 1616), englischer Dichter, Dramatiker, Schauspieler und Theaterleiter



Weitere Informationsseiten, Hinweise und Anmerkungen zum Thema: Auslandskredit bei negativer Schufa ?

 

 

Kleinkredit
Kredit zu Konsumzwecken, Dispoausgleich oder Anschaffungen im Normalfall an volljährige Personen. Die meisten Kreditinstitute verlangen von ihren Kreditnehmern einen Einkommensnachweis und erkundigen sich bei der Schufa über bereits bestehende Kleinkredite bei anderen Banken. Wegen des hohen relativ hohen Verlustrisikos und der aufwendigen Prüfung der eingereichten Unterlagen sind die Zinsen bei Kleinkrediten höher als bei anderen Finanzierungen. Kleinkredite werden oft von spezialisierten Kleinkreditinstituten gewährt oder über Makler und Kreditvermittler bezogen.


 

 

 

URTEIL zum Markenname Quelle : www.jurpc.de/rechtspr/20040194.htm

OLG Hamburg v. 06.11.2003 - 5 U 64/03


1. Voraussetzung des Verbotstatbestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG ist, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird.

2. Die Frage, ob Domain-Namen in der Regel eine herkunftshinweisende bzw. unternehmenskennzeichnende Funktion haben und deshalb in ihrer Verwendung ein Namensgebrauch liegt, ist nach Art und Inhalt des konkreten Domain-Namens und der dazu bestehenden Verkehrsauffassung zu beurteilen.

3. Die Nutzung der Domain \"schufafreier***.de\" ist im Ergebnis hingegen produktbeschreibend und dient der Bezeichnung einer bestimmten Art von Krediten im Sinne einer \"Negativabgrenzung\" zu den Darlehensgeschäften, bei denen - wie dies die Regel ist - die Dienstleistungen der SCHUFA in Anspruch genommen werden. Entsprechend versteht der Verkehr die Wendung \"schufafrei\" oder \"ohne schufa\" als Kreditgewährung ohne die \"üblichen Hindernisse\", die sich für Kreditinteressenten mit zweifelhafter Bonität bei seriösen Kreditinstituten auftun.



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Urteil zum Steuersparmodel - immobielienfinanzierung
1. Bei Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, dass einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.

2. Darlehen und Erwerb von Wohneigentum stellen verbundene Geschäfte dar, wenn die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an die Verkäuferfirma überwiesen worden ist.

3. Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag ist es gerechtfertigt, dass die Bank nicht das Darlehen zurückverlangen kann.

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.6.2002, 2 U 65/02 (n. rk.)

Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte. Auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Abweichend von der Darstellung im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils hat die Beklagte den Vortrag des Klägers zum Hergang der Vertragsgespräche bestritten.

Mit seiner Berufung beantragt der Kläger, das angefochtene Urteil teilweise zu ändern und die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars B. vom 27.06.1992 (...) für unzulässig zu erklären, soweit sie nicht in den belasteten Grundbesitz erfolgt.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. (...) Der Senat hat Beweis erhoben. (...)