Geld ist von fruchtbarer, erzeugender Natur. Geld kann Geld zeugen, und der Nachwuchs zeugt noch mehr.
Benjamin Franklin
(1706 - 1790), US-amerikanischer Politiker, Naturwissenschaftler, Erfinder und Schriftsteller



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Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer für die Anlage so genannter vermögenswirksamer Leistungen (vL) eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Geld einen fest definierten Zeitraum einzahlen oder einem bestimmten Sparziel zuarbeiten. Steuerliche Vergünstigungen sind möglich.


 

 

 

Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.




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Kredit
lat. credere für \"glauben\"
Der Kredit ist eine von bestimmten Konditionen oder Rahmenbedingungen (Zinsen, Laufzeit, Tilgung etc.) abhängige Zurverfügungstellung von Finanzmitteln.