\"Der wahrhaft Tapfere ist nicht der Furchtlose, sondern der, der die Furcht überwindet.\" Herbert Georg Wells (1866-1946)



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Kommunalkredit :
Der Kredit, Städte und Gemeinden in Anspruch nehmen
können Dieser Kredit wird oft als Kredit ohne Sicherheiten herausgelegt, da er aus den Steuereinnahmen der Einwohner gewährt wird.


 

 

 

Fachbegriffe aus der Finanzwirtschaft: Konkurs
Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (eine Einigung mit den Gläubigern) kann versucht werden, den Konkurs abzuwenden.



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Urteil zum Steuersparmodel - immobielienfinanzierung
1. Bei Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, dass einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.

2. Darlehen und Erwerb von Wohneigentum stellen verbundene Geschäfte dar, wenn die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an die Verkäuferfirma überwiesen worden ist.

3. Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag ist es gerechtfertigt, dass die Bank nicht das Darlehen zurückverlangen kann.

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.6.2002, 2 U 65/02 (n. rk.)

Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte. Auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Abweichend von der Darstellung im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils hat die Beklagte den Vortrag des Klägers zum Hergang der Vertragsgespräche bestritten.

Mit seiner Berufung beantragt der Kläger, das angefochtene Urteil teilweise zu ändern und die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars B. vom 27.06.1992 (...) für unzulässig zu erklären, soweit sie nicht in den belasteten Grundbesitz erfolgt.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. (...) Der Senat hat Beweis erhoben. (...)