Geld ist von fruchtbarer, erzeugender Natur. Geld kann Geld zeugen, und der Nachwuchs zeugt noch mehr.
Benjamin Franklin
(1706 - 1790), US-amerikanischer Politiker, Naturwissenschaftler, Erfinder und Schriftsteller



Weitere Informationsseiten, Hinweise und Anmerkungen zum Thema: Kredit ohne Schufa

 

 

Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kredit­zusage ist die Prü­fung der persön­lichen und mate­riellen Kredit­würdigkeit des Antrag­stellers durch die Bank. Bei der per­sön­lichen Kredit­würdigkeit kommt es darauf an, dass der Unter­nehmer fachlich und persön­lich in jeder Hinsicht über­zeugt. Bei der mate­riellen Kredit­würdig­keit werden beispiels­weise die Trag­fähig­keit des Geschäfts­konzeptes bzw. der Inves­titions­idee und die finan­ziellen Verhält­nisse des Unter­nehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kennt­nisse über die Branche bzw. das Unternehmens­umfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prü­fung positiv ausge­fallen ist, kommt es noch darauf an, die not­wen­digen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.


 

 

 

Auszug aus einer Pressemeldung vom 27.05.2004 Quelle www.schufa.de/pressetexte.html

Ausfallrisiko im Internethandel viermal größer als im klassischen Versandhandel

Mit neuem SCHUFA-Produkt Zahlungsausfälle im Versandhandel und eCommerce erheblich reduzieren

Privatinsolvenzen und Firmenpleiten auf Rekordniveau bei gleichzeitiger Konsumflaute - für Versandhäuser und Internethandel (eCommerce) in Deutschland schlechte Vorzeichen, um wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren. Gerade deshalb rückt für viele Unternehmen die genaue Einstufung ihrer Kundenbonität immer stärker in den Vordergrund.

Dabei geht es einerseits für Universalversender wie Quelle oder OTTO um die Verfeinerung der Risikomanagementsysteme. Andererseits wird für viele mittelständische Spezialversender mit nur einem Produkt oder Produktbereich dieses Thema überhaupt erst interessant. \"In dieser Kategorie gibt es noch erheblichen Nachholbedarf\", erklärt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA HOLDING AG.

Deshalb hat das Wiesbadener Unternehmen ein neues Produkt entwickelt, das gestern erstmals auf dem SCHUFA-Kundentag \"Risikomanagement im Versandhandel und e-Commerce\" den 112 Teilnehmern vorgestellt wurde. Mit dem Credit-Bureau-Interface-Modul (\"CBI\"), einer internetbasierten Schnittstelle zwischen Vertragspartner und SCHUFA, können Unternehmen verschiedene SCHUFA-Dienstleistungen zur Bonitätsbeurteilung wie Kreditauskünfte oder Kundenscores einholen. CBI wurde eigens für die Bedürfnisse von Versand- und Internethändlern konzipiert, um eine kostengünstige, einfache und schnelle Kreditentscheidung zu ermöglichen.



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Urteil zum Steuersparmodel - immobielienfinanzierung
1. Bei Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, dass einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.

2. Darlehen und Erwerb von Wohneigentum stellen verbundene Geschäfte dar, wenn die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an die Verkäuferfirma überwiesen worden ist.

3. Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag ist es gerechtfertigt, dass die Bank nicht das Darlehen zurückverlangen kann.

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.6.2002, 2 U 65/02 (n. rk.)

Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte. Auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Abweichend von der Darstellung im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils hat die Beklagte den Vortrag des Klägers zum Hergang der Vertragsgespräche bestritten.

Mit seiner Berufung beantragt der Kläger, das angefochtene Urteil teilweise zu ändern und die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars B. vom 27.06.1992 (...) für unzulässig zu erklären, soweit sie nicht in den belasteten Grundbesitz erfolgt.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. (...) Der Senat hat Beweis erhoben. (...)