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Das Geld, das man besitzt, ist ist das Instrument der Freiheit. Das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.
Jean-Jacques Rousseau
(1712 - 1778), französisch-schweizerischer Moralphilosoph, Dichter und Musiker
Weitere Informationsseiten, Hinweise und Anmerkungen zum Thema:
Internetkredit seriös
Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kreditzusage ist die Prüfung der persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch die Bank. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit kommt es darauf an, dass der Unternehmer fachlich und persönlich in jeder Hinsicht überzeugt. Bei der materiellen Kreditwürdigkeit werden beispielsweise die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes bzw. der Investitionsidee und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kenntnisse über die Branche bzw. das Unternehmensumfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prüfung positiv ausgefallen ist, kommt es noch darauf an, die notwendigen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.
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Begriffe aus der Finanzwirtschaft : Bankauskunft
Auskunftserteilung durch Banken über persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse einzelner Kunden. Sie ist grundsätzlich durch den Datenschutz gem. Datenschutzgesetz sowie das Bankgeheimnis stark eingeschränkt.
Weitere Informationen zu dem schufafreien Auslandskredit bis 3.500,00 € pro Person erhalten sie hier.
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Urteil zum Thema : Kredit
Finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehegatten bei Geschäftskredit Zwischen Banken und Ehegatten bzw. nahen Verwandten von Kreditnehmern gibt es häufig Streit, wenn sie in Anspruch genommen werden müssen, weil der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftendem von besonderer Bedeutung. Bei einem echten Mitdarlehensnehmer kommt eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht. Mitdarlehensnehmer ist nur, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens mitentscheiden darf. Lediglich Mithaftender ist, wer der Bank nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer gegenübersteht. Eine krasse finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehepartners oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erst dann zu bejahen, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufbringen kann. In diesen Fällen besteht eine tatsächliche, aber widerlegbare Vermutung, dass sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. Urteil des BGH vom 14.11.2000 XI ZR 248/99