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Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/UEberschuldung.html
Jemand ist überschuldet, wenn seine Aktiva kleiner sind als seine Passiva (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihm weniger Werte gehören als er selbst anderen Werte schuldet, er also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.
Wer bei Überschuldung seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte beiseite schafft, macht sich möglicherweise des strafbaren Bankrotts schuldig (§ 283 StGB).
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Bankgeheimnis
Die Verschwiegenheitspflicht der Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden bezeichnet man als Bankgeheimnis. Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen müssen die Kreditinstitute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht abweichen und bestimmten staatlichen Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden.