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Dispositionskredit
Beim Dispositionskredit ( kurz Dispo) handelt es sich um eine Art Rahmenkredit, der dem Kreditnehmer auf seinem Konto zur Verfügung gestellt wird. Der Kredit kann bis zu einer vereinbarten Kreditgrenze ohne Rückfragen in Anspruch genommen und jederzeit wieder zurückgeführt werden. Zinsen müssen nur für den in Anspruch genommenen Betrag gezahlt werden, Bearbeitungskosten fallen bei erneuter Inanspruchnahme nicht an.
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Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.