Fachbegriffe: Was ist Geld?

Allein mit Antworten auf diese Frage kann man Bücher füllen!
Geld ist zuerst einmal eine ganz phantastische Erfindung, ver-
gleichbar mit der des Rades. So wie mit Hilfe des Rades der Trans-
port von Gütern auf eine vorher unvorstellbare Weise erleichtert
wurde, so mit dem Geld der Tausch derselben. Ohne Geld war nur
ein Tausch von Leistung gegen Leistung möglich. Der Korbma-
cher beispielsweise, der neue Schuhe brauchte, mußte erst einen
Schuhmacher finden, der gerade einen Korb benötigte. Das Bei-
spiel zeigt, wie eng die Grenzen geldloser Märkte gezogen waren
und daß Spezialisierung und Arbeitsteilung nur geringe Chancen
hatten.
Aus der Sicht des Leistungstausches, der eine zivilisatorische
und kulturelle Entwicklung erst ermöglichte, ist Geld also ein
Tauschvermittler, der die Leistenden von der Bindung an einen
bestimmten Tauschpartner befreit. Geld ermöglicht es, Leistun-
gen an jeden daran Interessierten zu verkaufen und mit dem emp-
fangenen Tauschmittel, zeit- und ortsungebunden, eine beliebige
Gegenleistung bei jedem anderen nachzufragen. Diese Vermitt-
lerrolle hatten vor der Geldwirtschaft bestimmte Waren übernom-
men. Waren, die fast jeder brauchen konnte, wie z. B. Salz, Ge-
treide, Teeziegel oder Kakaobohnen. Diese Waren eigneten sich
zwar aufgrund ihrer relativ langen Lebensdauer als Tauschmittel,
sie waren jedoch unpraktisch in der Handhabung und verloren mit
der Zeit an Wert. Das zähl- und haltbare Geld dagegen, das leicht
aufhebbar und transportierfähig war und das die Preise auf einfa-
che Art vergleichbar machte, brachte den Durchbruch zu einer
Wirtschaftsentwicklung, ohne die unsere heutige Zivilisation un-
denkbar ist.

Kapitel aus: Helmut Creutz: Das Geldsyndrom; Ullstein, 1997, 4. Auflage; ISBN 3-548-35456-4
Orginalausgabe 1993 by Wirtschaftsverlag Langen Müller in der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, München






Pressemitteilung vom 05.06.2003

Quelle:www.diakonie-potsdam.de/Aktuelles/presse_Schuldnerberatung_050603.htm

„Girokonto für Jedermann“

Eine wesentliche Vorrausetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist die Verfügung über ein Girokonto. Wer kein Konto besitzt, hat große Probleme einen Arbeitsplatz zu finden. Aber nicht nur die Zahlung von Lohn und Gehalt, sondern auch die Zahlungen von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld etc. ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zudem kommen noch hohe Kosten für die Überweisung von Miete, Strom etc. auf die Betroffenen hinzu.
Schuldnerberatungen werden zunehmend damit konfrontiert, dass die Einrichtung eines Girokontos verweigert wird oder bestehende Konten von den Kreditinstituten gekündigt werden.
Dabei haben die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 eine allgemeine Empfehlung für ihre Mitgliedsinstitute ausgesprochen, dass jedem/jeder Bürger/in in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte zur Verfügung zu stellen. Es wurde außerdem betont, dass Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten allein kein Grund sei, ein Girokonto zu verweigern. Denn laut Vertragsvereinbarung der Kreditinstitute mit der Schufa dürfen Schufa-Auskünfte nur zur Kreditvergabezwecken abgerufen werden. Ein Girokonto auf Guthabenbasis sei aber kein Kredit und eine Schufa–Abfrage deshalb nicht von Nöten.
Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in besonderen Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern etc.
Trotz ZKA Empfehlung hat sich die Situation von ver- und überschuldeten Menschen nicht verbessert. Noch immer wird einem Großteil dieses Personenkreises die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt.
In einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin vom 24.04.03 Az.: 21 S 1/03 wurde nun entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“ einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis ergibt. „Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei (sogenanntes „Girokonto für Jedermann“).“
Die Schuldnerberatung hofft, dass durch diese Entscheidung die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses von den Kreditinstituten nunmehr praktiziert wird, um den Weg des sozialen Abstiegs von Überschuldeten zu stoppen bzw. deren soziale Reintegration sicherzustellen.

Weitere Informationen und Unterstützung zur Schuldenproblematik bietet das Diakonische Werk Potsdam e.V., Schuldner- und Insolvenzberatung, unter der Tel. 0331/ 208 73 32 an.