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Geldsprüche
Über Geld redet man
nicht, Geld hat man.
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URTEIL zum Markenname Quelle : www.jurpc.de/rechtspr/20040194.htm
OLG Hamburg v. 06.11.2003 - 5 U 64/03
1. Voraussetzung des Verbotstatbestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG ist, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird.
2. Die Frage, ob Domain-Namen in der Regel eine herkunftshinweisende bzw. unternehmenskennzeichnende Funktion haben und deshalb in ihrer Verwendung ein Namensgebrauch liegt, ist nach Art und Inhalt des konkreten Domain-Namens und der dazu bestehenden Verkehrsauffassung zu beurteilen.
3. Die Nutzung der Domain \"schufafreier***.de\" ist im Ergebnis hingegen produktbeschreibend und dient der Bezeichnung einer bestimmten Art von Krediten im Sinne einer \"Negativabgrenzung\" zu den Darlehensgeschäften, bei denen - wie dies die Regel ist - die Dienstleistungen der SCHUFA in Anspruch genommen werden. Entsprechend versteht der Verkehr die Wendung \"schufafrei\" oder \"ohne schufa\" als Kreditgewährung ohne die \"üblichen Hindernisse\", die sich für Kreditinteressenten mit zweifelhafter Bonität bei seriösen Kreditinstituten auftun.
Weitere Informationen zu dem schufafreien Auslandskredit bis 3.500,00 € pro Person erhalten sie hier.
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Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher
Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder
eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist
verpflichtet, den Betrag oder die Sache nach einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen
oder zurückzugeben.