\"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.\" Robert Gernhardt (*1937)



 

 

 

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder die Sache nach einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben.



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\"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so
stimmen auch die Worte nicht, und stimmen
die Worte nicht, so kommen auch die Werke
nicht zustande.\"

Konfuzius