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\"Ich glaube nicht an Zufall. Die Menschen, die in der Welt vorwärtskommen, sind die Menschen, die aufstehen und nach dem von ihnen benötigten Zufall Ausschau halten.\" George Bernard Shaw (1856-1950)
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Auszug aus einer Pressemeldung vom 27.05.2004 Quelle www.schufa.de/pressetexte.html
Ausfallrisiko im Internethandel viermal größer als im klassischen Versandhandel
Mit neuem SCHUFA-Produkt Zahlungsausfälle im Versandhandel und eCommerce erheblich reduzieren
Privatinsolvenzen und Firmenpleiten auf Rekordniveau bei gleichzeitiger Konsumflaute - für Versandhäuser und Internethandel (eCommerce) in Deutschland schlechte Vorzeichen, um wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren. Gerade deshalb rückt für viele Unternehmen die genaue Einstufung ihrer Kundenbonität immer stärker in den Vordergrund.
Dabei geht es einerseits für Universalversender wie Quelle oder OTTO um die Verfeinerung der Risikomanagementsysteme. Andererseits wird für viele mittelständische Spezialversender mit nur einem Produkt oder Produktbereich dieses Thema überhaupt erst interessant. \"In dieser Kategorie gibt es noch erheblichen Nachholbedarf\", erklärt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA HOLDING AG.
Deshalb hat das Wiesbadener Unternehmen ein neues Produkt entwickelt, das gestern erstmals auf dem SCHUFA-Kundentag \"Risikomanagement im Versandhandel und e-Commerce\" den 112 Teilnehmern vorgestellt wurde. Mit dem Credit-Bureau-Interface-Modul (\"CBI\"), einer internetbasierten Schnittstelle zwischen Vertragspartner und SCHUFA, können Unternehmen verschiedene SCHUFA-Dienstleistungen zur Bonitätsbeurteilung wie Kreditauskünfte oder Kundenscores einholen. CBI wurde eigens für die Bedürfnisse von Versand- und Internethändlern konzipiert, um eine kostengünstige, einfache und schnelle Kreditentscheidung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu dem schufafreien Auslandskredit bis 3.500,00 € pro Person erhalten sie hier.
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Pressemitteilung vom 05.06.2003
Quelle:www.diakonie-potsdam.de/Aktuelles/presse_Schuldnerberatung_050603.htm
„Girokonto für Jedermann“
Eine wesentliche Vorrausetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist die Verfügung über ein Girokonto. Wer kein Konto besitzt, hat große Probleme einen Arbeitsplatz zu finden. Aber nicht nur die Zahlung von Lohn und Gehalt, sondern auch die Zahlungen von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld etc. ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zudem kommen noch hohe Kosten für die Überweisung von Miete, Strom etc. auf die Betroffenen hinzu.
Schuldnerberatungen werden zunehmend damit konfrontiert, dass die Einrichtung eines Girokontos verweigert wird oder bestehende Konten von den Kreditinstituten gekündigt werden.
Dabei haben die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 eine allgemeine Empfehlung für ihre Mitgliedsinstitute ausgesprochen, dass jedem/jeder Bürger/in in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte zur Verfügung zu stellen. Es wurde außerdem betont, dass Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten allein kein Grund sei, ein Girokonto zu verweigern. Denn laut Vertragsvereinbarung der Kreditinstitute mit der Schufa dürfen Schufa-Auskünfte nur zur Kreditvergabezwecken abgerufen werden. Ein Girokonto auf Guthabenbasis sei aber kein Kredit und eine Schufa–Abfrage deshalb nicht von Nöten.
Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in besonderen Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern etc.
Trotz ZKA Empfehlung hat sich die Situation von ver- und überschuldeten Menschen nicht verbessert. Noch immer wird einem Großteil dieses Personenkreises die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt.
In einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin vom 24.04.03 Az.: 21 S 1/03 wurde nun entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“ einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis ergibt. „Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei (sogenanntes „Girokonto für Jedermann“).“
Die Schuldnerberatung hofft, dass durch diese Entscheidung die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses von den Kreditinstituten nunmehr praktiziert wird, um den Weg des sozialen Abstiegs von Überschuldeten zu stoppen bzw. deren soziale Reintegration sicherzustellen.
Weitere Informationen und Unterstützung zur Schuldenproblematik bietet das Diakonische Werk Potsdam e.V., Schuldner- und Insolvenzberatung, unter der Tel. 0331/ 208 73 32 an.