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Als ich jung war, glaubte ich, Geld sei
das Wichtigste im Leben, jetzt wo ich alt bin, weiß ich, daß es das Wichtigste
ist.
Oscar Wilde
(1854 - 1900), eigentlich Oscar Fingal O’Flahertie Wills,
irischer Lyriker, Dramatiker und Bühnenautor
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\"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so
stimmen auch die Worte nicht, und stimmen
die Worte nicht, so kommen auch die Werke
nicht zustande.\"
Konfuzius
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Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz
beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person
(Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend,
nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen
Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In
Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher
die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die
Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und
den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.