Für Verschwender ist das Geld rund, für Sparsame flach.
Honoré de Balzac



 

Kreditwürdigkeitsprüfung:
Auszug aus:
Quelle:http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kredit­zusage ist die Prü­fung der persön­lichen und mate­riellen Kredit­würdigkeit des Antrag­stellers durch die Bank. Bei der per­sön­lichen Kredit­würdigkeit kommt es darauf an, dass der Unter­nehmer fachlich und persön­lich in jeder Hinsicht über­zeugt. Bei der mate­riellen Kredit­würdig­keit werden beispiels­weise die Trag­fähig­keit des Geschäfts­konzeptes bzw. der Inves­titions­idee und die finan­ziellen Verhält­nisse des Unter­nehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kennt­nisse über die Branche bzw. das Unternehmens­umfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prü­fung positiv ausge­fallen ist, kommt es noch darauf an, die not­wen­digen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.


 

 

 

Pressemitteilung vom 05.06.2003

Quelle:www.diakonie-potsdam.de/Aktuelles/presse_Schuldnerberatung_050603.htm

„Girokonto für Jedermann“

Eine wesentliche Vorrausetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist die Verfügung über ein Girokonto. Wer kein Konto besitzt, hat große Probleme einen Arbeitsplatz zu finden. Aber nicht nur die Zahlung von Lohn und Gehalt, sondern auch die Zahlungen von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld etc. ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zudem kommen noch hohe Kosten für die Überweisung von Miete, Strom etc. auf die Betroffenen hinzu.
Schuldnerberatungen werden zunehmend damit konfrontiert, dass die Einrichtung eines Girokontos verweigert wird oder bestehende Konten von den Kreditinstituten gekündigt werden.
Dabei haben die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 eine allgemeine Empfehlung für ihre Mitgliedsinstitute ausgesprochen, dass jedem/jeder Bürger/in in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte zur Verfügung zu stellen. Es wurde außerdem betont, dass Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten allein kein Grund sei, ein Girokonto zu verweigern. Denn laut Vertragsvereinbarung der Kreditinstitute mit der Schufa dürfen Schufa-Auskünfte nur zur Kreditvergabezwecken abgerufen werden. Ein Girokonto auf Guthabenbasis sei aber kein Kredit und eine Schufa–Abfrage deshalb nicht von Nöten.
Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in besonderen Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern etc.
Trotz ZKA Empfehlung hat sich die Situation von ver- und überschuldeten Menschen nicht verbessert. Noch immer wird einem Großteil dieses Personenkreises die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr verwehrt.
In einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin vom 24.04.03 Az.: 21 S 1/03 wurde nun entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“ einen einklagbaren Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis ergibt. „Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei (sogenanntes „Girokonto für Jedermann“).“
Die Schuldnerberatung hofft, dass durch diese Entscheidung die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses von den Kreditinstituten nunmehr praktiziert wird, um den Weg des sozialen Abstiegs von Überschuldeten zu stoppen bzw. deren soziale Reintegration sicherzustellen.

Weitere Informationen und Unterstützung zur Schuldenproblematik bietet das Diakonische Werk Potsdam e.V., Schuldner- und Insolvenzberatung, unter der Tel. 0331/ 208 73 32 an.




Weitere Informationen zu dem schufafreien Auslandskredit bis 3.500,00 € pro Person erhalten sie hier.

 




Kredittip:
Kann man einen Ratenkredit kündigen? Im Prinzip ja. Einen Kredit, ausser Kredite bzw. Hypothekendarlehen mit Zinsbindung, kann nach einer Sperrfrist von sechs Monate nach der Auszahlung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Bearbeitungsgebühren in Höhe von x Prozent der Darlehenssumme werden jedoch nicht erstattet. Im Rahmen einer Umfinanzierung ist das zu Berücksichten. Der Effektivzins eines neuen Kredites sollte daher deutlich unter dem bisherigen liegen. Erst dann lohnt sich eine andere Finanzierung.