\"Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.\" Robert Lembke (1913-1989)



 

Überweisung :

Die Überweisung ist die einfachste Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dabei wird innerhalb der gleichen Bank eine bestimmte Geldsumme von einem Konto auf ein anderes Konto übertragen


 

 

 

Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.




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Fachbegriffe:
Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.