\"Die Traumbilder sind wie Spiegelbilder im Wasser durch die Bewegung verzerrt und man muss daher verstehen, in dem verzerrten Bilde das Wahre zu erkennen.\", Aristoteles (384-322 v. Chr.)



 

Bank:
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte betreibt.

Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.


 

 

 

Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/Gewinn.html
Der Begriff des Gewinns bezeichnet in seiner allgemeinsten Verwendung den Erfolg autonomer einzelwirtschaftlicher Tätigkeit. Das Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip) ist ein konstituierendes Merkmal des Betriebes in der Marktwirtschaft. Das Gewinnstreben motiviert den Unternehmer dazu, die Bedürfnisse potentieller Kunden zu erkennen und zu befriedigen sowie sich im Wettbewerb den veränderlichen Marktverhältnissen anzupassen. Nicht freiheitliche Wirtschaftsordnungen



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Kredittip:
Kann man einen Ratenkredit kündigen? Im Prinzip ja. Einen Kredit, ausser Kredite bzw. Hypothekendarlehen mit Zinsbindung, kann nach einer Sperrfrist von sechs Monate nach der Auszahlung jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Bearbeitungsgebühren in Höhe von x Prozent der Darlehenssumme werden jedoch nicht erstattet. Im Rahmen einer Umfinanzierung ist das zu Berücksichten. Der Effektivzins eines neuen Kredites sollte daher deutlich unter dem bisherigen liegen. Erst dann lohnt sich eine andere Finanzierung.