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Beim Geld hört der Spaß auf.
David Hansemann im Vereinigten Landtag 1847
Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer für die Anlage so genannter vermögenswirksamer Leistungen (vL) eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Geld einen fest definierten Zeitraum einzahlen oder einem bestimmten Sparziel zuarbeiten. Steuerliche Vergünstigungen sind möglich.
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Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de
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Finanztip:
Wandeln Sie den Dispo um!
Ihr Dispositionskredit wird für Sie sehr ungünstig verzinst. Indem Sie ihn in einen Ratenkredit umwandeln und sich so umschulden, können Sie einiges an Zinsen sparen.