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Und es herrscht der Erde Gott, das Geld.
Johann Christoph Friedrich von Schiller
(1759 - 1805), deutscher Dichter und Dramatiker
notleidender Kredit :
Kredit, bei dem Zins und Tilgung nicht mehr bedient werden. Das Geld wird von der Bank oftmals abgeschrieben und der Vorgang zur Vollstreckung freigegeben.
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Auszug aus einer Pressemeldung vom 27.05.2004 Quelle www.schufa.de/pressetexte.html
Ausfallrisiko im Internethandel viermal größer als im klassischen Versandhandel
Mit neuem SCHUFA-Produkt Zahlungsausfälle im Versandhandel und eCommerce erheblich reduzieren
Privatinsolvenzen und Firmenpleiten auf Rekordniveau bei gleichzeitiger Konsumflaute - für Versandhäuser und Internethandel (eCommerce) in Deutschland schlechte Vorzeichen, um wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren. Gerade deshalb rückt für viele Unternehmen die genaue Einstufung ihrer Kundenbonität immer stärker in den Vordergrund.
Dabei geht es einerseits für Universalversender wie Quelle oder OTTO um die Verfeinerung der Risikomanagementsysteme. Andererseits wird für viele mittelständische Spezialversender mit nur einem Produkt oder Produktbereich dieses Thema überhaupt erst interessant. \"In dieser Kategorie gibt es noch erheblichen Nachholbedarf\", erklärt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA HOLDING AG.
Deshalb hat das Wiesbadener Unternehmen ein neues Produkt entwickelt, das gestern erstmals auf dem SCHUFA-Kundentag \"Risikomanagement im Versandhandel und e-Commerce\" den 112 Teilnehmern vorgestellt wurde. Mit dem Credit-Bureau-Interface-Modul (\"CBI\"), einer internetbasierten Schnittstelle zwischen Vertragspartner und SCHUFA, können Unternehmen verschiedene SCHUFA-Dienstleistungen zur Bonitätsbeurteilung wie Kreditauskünfte oder Kundenscores einholen. CBI wurde eigens für die Bedürfnisse von Versand- und Internethändlern konzipiert, um eine kostengünstige, einfache und schnelle Kreditentscheidung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu dem schufafreien Auslandskredit bis 3.500,00 € pro Person erhalten sie hier.
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Fachbegriffe: Schuldverschreibung
Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.