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\"Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.\" Konfuzius (551-479 v. Chr.)
Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kreditzusage ist die Prüfung der persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch die Bank. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit kommt es darauf an, dass der Unternehmer fachlich und persönlich in jeder Hinsicht überzeugt. Bei der materiellen Kreditwürdigkeit werden beispielsweise die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes bzw. der Investitionsidee und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kenntnisse über die Branche bzw. das Unternehmensumfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prüfung positiv ausgefallen ist, kommt es noch darauf an, die notwendigen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.
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Finanztip:
Wandeln Sie den Dispo um!
Ihr Dispositionskredit wird für Sie sehr ungünstig verzinst. Indem Sie ihn in einen Ratenkredit umwandeln und sich so umschulden, können Sie einiges an Zinsen sparen.
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Gerichturteile Thema Schufa - Girokonto:
Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei den Schuldnerberatungsstellen der Städte und Landratsämter sowie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nehmen die Beschwerden überschuldeter Bürger zu, denen die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigert wird. Obwohl es bei einem Konto, das nicht überzogen werden kann nicht erforderlich ist, verlangen Banken immer wieder die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klausel. Die Einrichtung einer Kontoverbindung wird dann nach Überprüfung der SCHUFA-Daten abgelehnt.Bei einem Konto auf Guthabenbasis besteht auch kein Kreditrisiko für die Bank. Die Einholung einer SCHUFA-Auskunft für solche Konten verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Auch der Zentrale Kreditausschuss (der Zusammenschluss der Verbände der deutschen Kreditwirtschaft) hat gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vor kurzem nochmals bestätigt, dass bei Konten auf Guthabenbasis seitens der Banken nicht vorgesehen sei, die SCHUFA-Klausel unterschreiben zu lassen. Verbraucher, die lediglich ein Guthabenkonto wollen und deren Bank die Einwilligung zur SCHUFA verlangt, sollen sich ihre datenschutzrechtliche Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde richten oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.