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\"Wer selbstständig ist, arbeitet selbst
und ständig!\" Autor unbekannt
Weitere Informationsseiten,
Hinweise und Anmerkungen zum Thema:
online Kredit ohne Schufa
Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kreditzusage ist die Prüfung der persönlichen und
materiellen Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch die Bank. Bei der persönlichen
Kreditwürdigkeit kommt es darauf an, dass der Unternehmer fachlich und persönlich
in jeder Hinsicht überzeugt. Bei der materiellen Kreditwürdigkeit werden beispielsweise
die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes bzw. der Investitionsidee und die
finanziellen Verhältnisse des Unternehmens geprüft. Darüber hinaus wird die
Bank Kenntnisse über die Branche bzw. das Unternehmensumfeld hinzuziehen. Erst
wenn diese Prüfung positiv ausgefallen ist, kommt es noch darauf an, die notwendigen
Sicherheiten für den Kredit zu stellen.
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Fachbegriffe EV oder Eidestattliche Versicherung: Quelle: http://www.net-lexikon.de/ Seit dem 27.06.1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe §§ 807 Abs. 2 und 3, 899 ff. ZPO). Nach diesen Vorschriften hat der Schuldner in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er die Angaben in seinem Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Der Schuldner ist zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn entweder
die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat,
der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann,
der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder
der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankündigung mindestens zwei Wochen vorher wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen hat.
Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 Abs. 2 ZPO ist der Gerichtsvollzieher. Erscheint der Schuldner im Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht, so kann auf Antrag des Gläubigers gem. § 901 ZPO gegen ihn Haftbefehl erlassen werden. Die Haft zur Erzwingung darf gem. § 913 ZPO sechs Monate nicht übersteigen.
Versichert der Schuldner unrichtige oder unvollständige Angaben im Vermögensverzeichnis so kann er sich bei Vorsatz wegen Falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) und bei Fahrlässigkeit wegen Fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt (§ 163 StGB) strafbar machen.
Hier Kredit aus der Schweiz online beantragen
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Quelle :
www.bausparkassen.de/htdocs/presseinfos/pressemeldungen/display_article.php3?id=394&year=2004
Bausparkassen bleiben Nr. 1 in der Wohnungsfinanzierung - Trotz Rückgang
des Neubaus Steigerung der Auszahlungen (08.06.04)
(Download pdf-Datei)
Die deutschen Bausparkassen haben ihre Spitzenposition bei der Finanzierung
des Wohnungsbaus auch 2003 behaupten können. Mit einem Marktanteil von 29,0 Prozent
liegen sie weiterhin an erster Stelle knapp vor den Sparkassen mit einem Anteil
von 28,1 Prozent. Auf diese beiden Institutsgruppen allein entfallen also fast
60 Prozent der gesamten Wohnungsbaufinanzierung. Diese Zahlen nannte heute der
Verband der Privaten Bausparkassen.
Trotz des Rückgangs des Wohnungsneubaus
auf nur noch 268.000 Wohnungen nach 289.000 im Jahre 2002 – das ist ein Minus
von 7,4 Prozent – haben die Bausparkassen ihre Auszahlungen um 5,8 Prozent von
34,6 Mrd. € auf 36,6 Mrd. € gesteigert. Allein die privaten Bausparkassen haben
nach Angaben des Verbandes 2003 rund 26,8 Mrd. € (+8,1 Prozent) ausgezahlt. Damit
entfällt auf diese Institute innerhalb der Bausparbranche ein Marktanteil von
73,2 Prozent.
Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes:
„Die Bausparkassen sind – neben den Bestandsmaßnahmen – spezialisiert auf die
Finanzierung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser Bereich des Neubaus ist
aber in den vergangenen Jahr deutlich weniger stark eingebrochen als der Mehrfamilienhausbau.
Von 1995 bis 2003 sind die Fertigstellungszahlen im Eigenheimbereich „nur“ um
19,6 Prozent zurückgegangen; bei den Mehrfamilienhäusern waren es dagegen im gleichen
Zeitraum 77,5 Prozent. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen bleibt der Eigenheimbau
mit einem Anteil von 70,0 Prozent die entscheidende Stütze des Neubaus.“
Seit 1999, dem Jahr mit den höchsten Finanzierungsleistungen aller Institutsgruppen,
hätten die Bausparkassen ihre Auszahlungen auf hohem Niveau bei durchschnittlich
rund 37 Mrd. € pro Jahr halten können. Gleichzeitig hätten die anderen Institutsgruppen
ihre Finanzierungsleistungen um fast 40 Mrd. € von 130 Mrd. € im Jahr 1999 auf
90 Mrd. € im Jahr 2003 (-30,9 Prozent) zurückgefahren. Besonders stark sei der
Rückgang bei den Hypothekenbanken und Genossenschaftsbanken gewesen, die ihre
Auszahlungen in diesem Zeitraum mehr als halbiert hätten.
Nach Angaben
des Verbandes sind im Jahre 2003 von allen Kreditinstituten und Lebensversicherungen
zusammen 126,2 Mrd. € für die Wohnungsfinanzierung ausgezahlt worden (+7,4 Prozent).
Auf die Sparkassen entfalle ein Auszahlungsvolumen von 35,5 Mrd. €. Mit weitem
Abstand folgten dann die Hypothekenbanken mit Finanzierungsleistungen in Höhe
von 14,8 Mrd. € und einem Marktanteil von 11,7 Prozent (2002: 12,9 Prozent). Damit
lägen sie nur noch knapp vor den Kreditbanken, die im Jahre 2003 13,3 Mrd. € ausgezahlt
hätten, was einem Marktanteil von 10,5 Prozent (2002: 11,7 Prozent) entsprochen
habe. Die öffentlichen Banken hätten 10,1 Mrd. € (Marktanteil 8,0 Prozent nach
7,0 Prozent im Jahr 2002) und die Genossenschaftsbanken 9,6 Mrd. € (Marktanteil
7,6 Prozent nach 8,3 Prozent) ausgezahlt. Am Ende der Skala rangierten die Lebensversicherungen
mit Auszahlungen von 6,3 Mrd. € und einem Marktanteil von 5,0 Prozent (2002: 5,1
Prozent).
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