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Im Deutschen reimt sich Geld auf Welt; es ist kaum möglich, daß es einen vernünftigeren Reim gäbe.
Georg Christoph Lichtenberg
(1742 - 1799), deutscher Physiker und Meister des Aphorismus
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Auslandskredit bei negativer Schufa ?
Bank:
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte betreibt.
Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.
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Auszug aus einer Pressemeldung vom 27.05.2004 Quelle www.schufa.de/pressetexte.html
Ausfallrisiko im Internethandel viermal größer als im klassischen Versandhandel
Mit neuem SCHUFA-Produkt Zahlungsausfälle im Versandhandel und eCommerce erheblich reduzieren
Privatinsolvenzen und Firmenpleiten auf Rekordniveau bei gleichzeitiger Konsumflaute - für Versandhäuser und Internethandel (eCommerce) in Deutschland schlechte Vorzeichen, um wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren. Gerade deshalb rückt für viele Unternehmen die genaue Einstufung ihrer Kundenbonität immer stärker in den Vordergrund.
Dabei geht es einerseits für Universalversender wie Quelle oder OTTO um die Verfeinerung der Risikomanagementsysteme. Andererseits wird für viele mittelständische Spezialversender mit nur einem Produkt oder Produktbereich dieses Thema überhaupt erst interessant. \"In dieser Kategorie gibt es noch erheblichen Nachholbedarf\", erklärt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA HOLDING AG.
Deshalb hat das Wiesbadener Unternehmen ein neues Produkt entwickelt, das gestern erstmals auf dem SCHUFA-Kundentag \"Risikomanagement im Versandhandel und e-Commerce\" den 112 Teilnehmern vorgestellt wurde. Mit dem Credit-Bureau-Interface-Modul (\"CBI\"), einer internetbasierten Schnittstelle zwischen Vertragspartner und SCHUFA, können Unternehmen verschiedene SCHUFA-Dienstleistungen zur Bonitätsbeurteilung wie Kreditauskünfte oder Kundenscores einholen. CBI wurde eigens für die Bedürfnisse von Versand- und Internethändlern konzipiert, um eine kostengünstige, einfache und schnelle Kreditentscheidung zu ermöglichen.
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Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de