\"Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist oft zu klein für wichtige Arbeiten.\" Jacques Tatischeff, \"Tati\" (1908-1982)



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Kleinkredit
Kredit zu Konsumzwecken, Dispoausgleich oder Anschaffungen im Normalfall an volljährige Personen. Die meisten Kreditinstitute verlangen von ihren Kreditnehmern einen Einkommensnachweis und erkundigen sich bei der Schufa über bereits bestehende Kleinkredite bei anderen Banken. Wegen des hohen relativ hohen Verlustrisikos und der aufwendigen Prüfung der eingereichten Unterlagen sind die Zinsen bei Kleinkrediten höher als bei anderen Finanzierungen. Kleinkredite werden oft von spezialisierten Kleinkreditinstituten gewährt oder über Makler und Kreditvermittler bezogen.


 

 

 

Quelle :

www.bausparkassen.de/htdocs/presseinfos/pressemeldungen/display_article.php3?id=394&year=2004

Bausparkassen bleiben Nr. 1 in der Wohnungsfinanzierung - Trotz Rückgang des Neubaus Steigerung der Auszahlungen (08.06.04)

(Download pdf-Datei)

Die deutschen Bausparkassen haben ihre Spitzenposition bei der Finanzierung des Wohnungsbaus auch 2003 behaupten können. Mit einem Marktanteil von 29,0 Prozent liegen sie weiterhin an erster Stelle knapp vor den Sparkassen mit einem Anteil von 28,1 Prozent. Auf diese beiden Institutsgruppen allein entfallen also fast 60 Prozent der gesamten Wohnungsbaufinanzierung. Diese Zahlen nannte heute der Verband der Privaten Bausparkassen.
Trotz des Rückgangs des Wohnungsneubaus auf nur noch 268.000 Wohnungen nach 289.000 im Jahre 2002 – das ist ein Minus von 7,4 Prozent – haben die Bausparkassen ihre Auszahlungen um 5,8 Prozent von 34,6 Mrd. € auf 36,6 Mrd. € gesteigert. Allein die privaten Bausparkassen haben nach Angaben des Verbandes 2003 rund 26,8 Mrd. € (+8,1 Prozent) ausgezahlt. Damit entfällt auf diese Institute innerhalb der Bausparbranche ein Marktanteil von 73,2 Prozent.

Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: „Die Bausparkassen sind – neben den Bestandsmaßnahmen – spezialisiert auf die Finanzierung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser Bereich des Neubaus ist aber in den vergangenen Jahr deutlich weniger stark eingebrochen als der Mehrfamilienhausbau. Von 1995 bis 2003 sind die Fertigstellungszahlen im Eigenheimbereich „nur“ um 19,6 Prozent zurückgegangen; bei den Mehrfamilienhäusern waren es dagegen im gleichen Zeitraum 77,5 Prozent. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen bleibt der Eigenheimbau mit einem Anteil von 70,0 Prozent die entscheidende Stütze des Neubaus.“

Seit 1999, dem Jahr mit den höchsten Finanzierungsleistungen aller Institutsgruppen, hätten die Bausparkassen ihre Auszahlungen auf hohem Niveau bei durchschnittlich rund 37 Mrd. € pro Jahr halten können. Gleichzeitig hätten die anderen Institutsgruppen ihre Finanzierungsleistungen um fast 40 Mrd. € von 130 Mrd. € im Jahr 1999 auf 90 Mrd. € im Jahr 2003 (-30,9 Prozent) zurückgefahren. Besonders stark sei der Rückgang bei den Hypothekenbanken und Genossenschaftsbanken gewesen, die ihre Auszahlungen in diesem Zeitraum mehr als halbiert hätten.

Nach Angaben des Verbandes sind im Jahre 2003 von allen Kreditinstituten und Lebensversicherungen zusammen 126,2 Mrd. € für die Wohnungsfinanzierung ausgezahlt worden (+7,4 Prozent). Auf die Sparkassen entfalle ein Auszahlungsvolumen von 35,5 Mrd. €. Mit weitem Abstand folgten dann die Hypothekenbanken mit Finanzierungsleistungen in Höhe von 14,8 Mrd. € und einem Marktanteil von 11,7 Prozent (2002: 12,9 Prozent). Damit lägen sie nur noch knapp vor den Kreditbanken, die im Jahre 2003 13,3 Mrd. € ausgezahlt hätten, was einem Marktanteil von 10,5 Prozent (2002: 11,7 Prozent) entsprochen habe. Die öffentlichen Banken hätten 10,1 Mrd. € (Marktanteil 8,0 Prozent nach 7,0 Prozent im Jahr 2002) und die Genossenschaftsbanken 9,6 Mrd. € (Marktanteil 7,6 Prozent nach 8,3 Prozent) ausgezahlt. Am Ende der Skala rangierten die Lebensversicherungen mit Auszahlungen von 6,3 Mrd. € und einem Marktanteil von 5,0 Prozent (2002: 5,1 Prozent).

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Fachbegriffe EV oder Eidestattliche Versicherung: Quelle: http://www.net-lexikon.de/ Seit dem 27.06.1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe §§ 807 Abs. 2 und 3, 899 ff. ZPO). Nach diesen Vorschriften hat der Schuldner in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er die Angaben in seinem Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Der Schuldner ist zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn entweder

die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat,
der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann,
der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder
der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankündigung mindestens zwei Wochen vorher wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen hat.
Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 Abs. 2 ZPO ist der Gerichtsvollzieher. Erscheint der Schuldner im Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht, so kann auf Antrag des Gläubigers gem. § 901 ZPO gegen ihn Haftbefehl erlassen werden. Die Haft zur Erzwingung darf gem. § 913 ZPO sechs Monate nicht übersteigen.

Versichert der Schuldner unrichtige oder unvollständige Angaben im Vermögensverzeichnis so kann er sich bei Vorsatz wegen Falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) und bei Fahrlässigkeit wegen Fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt (§ 163 StGB) strafbar machen.



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