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Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kreditzusage ist die Prüfung der persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch die Bank. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit kommt es darauf an, dass der Unternehmer fachlich und persönlich in jeder Hinsicht überzeugt. Bei der materiellen Kreditwürdigkeit werden beispielsweise die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes bzw. der Investitionsidee und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kenntnisse über die Branche bzw. das Unternehmensumfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prüfung positiv ausgefallen ist, kommt es noch darauf an, die notwendigen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.
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Ratenkredit und Sparplan nicht gleichzeitig anlegen
Frankfurt/Main (dpa/gms) - Zur gleichen Zeit einen Ratenkredit abzustottern und einen Sparplan laufen zu lassen, ist nicht sinnvoll. Darauf weist die Allgemeine Deutsche Direktbank in Frankfurt hin.
Von der Differenz zwischen den Kreditzinsen und den im Vergleich dazu niedrigeren Zinsen, die die Bank für den Sparvertrag zahlt, profitiere allein das Kreditinstitut.
Entscheidet sich ein Bankkunde etwa, einen 10 000-Euro-Kredit mit 9,9 Prozent Effektivzins über fünf Jahre abzubezahlen, liegt die durchschnittliche Monatsrate bei 207 Euro. Bringt ein parallel laufender Sparvertrag mit einer monatlichen Rate von 50 Euro 2,5 Prozent Zinsen, beträgt das Guthaben nach den fünf Jahren 3200 Euro.
Nutzt der Bankkunde die 50 Euro stattdessen zusätzlich zur Tilgung des Kredits, wird die letzte Rate 14 Monate früher fällig. Werden in diesen 14 Monaten pro Monat 257 Euro bei gleicher Verzinsung gespart, beträgt das Guthaben nach fünf Jahren über 400 Euro mehr als bei der ersten Variante.
© dpa - Meldung vom 13.07.2004 12:02 Uhr
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Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.
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