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Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer für die Anlage so genannter vermögenswirksamer Leistungen (vL) eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Geld einen fest definierten Zeitraum einzahlen oder einem bestimmten Sparziel zuarbeiten. Steuerliche Vergünstigungen sind möglich.
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Begriffe aus der Finanzwirtschaft : Bankauskunft
Auskunftserteilung durch Banken über persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse einzelner Kunden. Sie ist grundsätzlich durch den Datenschutz gem. Datenschutzgesetz sowie das Bankgeheimnis stark eingeschränkt.
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Fachbegriffe : Zinsen
Wenn ein Schuldner zur Beschaffung von Finanzmitteln z.B. einen Kredit aufnimmt, zahlt er den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Die Höhe von Zinsen richtet sich beispielsweise auch nach Verwaltungs-/Betriebskosten, Bearbeitungsgebühren, Geldbeschaffungskosten o.ä.
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