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Sprüche

Er fühlte sich wie neu gestärkt,
als er soviel Geld bemerkt.
Wilhelm Busch
(1832 - 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller

Sprüche

Es gibt im Leben nur fünf wirklich wichtige Dinge:
1. Gesundheit, 2. Geld, 3. Geld, 4. Geld und 5. Geld.
6. die richtige Währung
Sprichwort mit sozialistischer Ergänzung

Kreditwürdigkeitsprüfung:
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kredit­zusage ist die Prü­fung der persön­lichen und mate­riellen Kredit­würdigkeit des Antrag­stellers durch die Bank. Bei der per­sön­lichen Kredit­würdigkeit kommt es darauf an, dass der Unter­nehmer fachlich und persön­lich in jeder Hinsicht über­zeugt. Bei der mate­riellen Kredit­würdig­keit werden beispiels­weise die Trag­fähig­keit des Geschäfts­konzeptes bzw. der Inves­titions­idee und die finan­ziellen Verhält­nisse des Unter­nehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kennt­nisse über die Branche bzw. das Unternehmens­umfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prü­fung positiv ausge­fallen ist, kommt es noch darauf an, die not­wen­digen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.


 

 

 

Fachbegriffe aus der Finanzwirtschaft: Konkurs
Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (eine Einigung mit den Gläubigern) kann versucht werden, den Konkurs abzuwenden.


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Urteil zum Thema : Kredit

Finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehegatten bei Geschäftskredit Zwischen Banken und Ehegatten bzw. nahen Verwandten von Kreditnehmern gibt es häufig Streit, wenn sie in Anspruch genommen werden müssen, weil der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftendem von besonderer Bedeutung. Bei einem echten Mitdarlehensnehmer kommt eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht. Mitdarlehensnehmer ist nur, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens mitentscheiden darf. Lediglich Mithaftender ist, wer der Bank nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer gegenübersteht. Eine krasse finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehepartners oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erst dann zu bejahen, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufbringen kann. In diesen Fällen besteht eine tatsächliche, aber widerlegbare Vermutung, dass sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. Urteil des BGH vom 14.11.2000 XI ZR 248/99



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