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Hallo Anke,
vorweg gesagt bestehen natürlich Ausschlusstatbestande welche in Deinem Fall zu einer Leistungsablehnung führen könnten. Gemäß der meinen Erfahrung sind bei solchen Schadenfällen folgende Tatbestände Hauptbeweggrund für eine Leistungsablehnung:
a) Ausschluss bei gemieteten, geliehenen und gepachteten Gegenständen
b) Benzinklausel
Ob dies gerechtfertigt ist hängt letztlich von den genauen Tatumständen und den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen ab.
Eines kann ich aber mit Sicherheit sagen. Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft (Ablehnung da Anhänger ja selbst versichert) ist unqualifiziert. Würde man diese Behauptung weiterfortführen würde es ja folglich bedeuten, dass wenn mir jemand auf Auto auffährt seine Haftpflichtversicherung nicht zahlen müsste wenn ich Kasko versichert wäre. Sehr bedenkliche Aussagen.
Schreib mir doch bitte mal als PN was genau passiert ist, also den Schadenhergang.
Beste Grüße
_________________ Mit freundlichen Grüßen
Andreas-Christoph Amm
AMM & partner
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