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Frage zu den Unterhaltsberechtigten Personen

 
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GAST
Gast





BeitragVerfasst am: 25.07.2005, 22:22    Titel: Frage zu den Unterhaltsberechtigten Personen Antworten mit Zitat

Ich spiele mit dem Gedanken einen Schweizer Kredit zu beantragen.
Bin mir aber bei den Unterhaltsberechtigten Personen nicht ganz sicher.
Zählt meine Berufstätige Frau auch dazu? Ich habe 2 Kinder aber nur 1,5 Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte! Zähle ich selber auch zu den Unterhaltsbrechtigten Personen? Wieviele ,,Personen" sind wir denn nun und wie hoch muß mein Verdienst sein!? Irgendwo habe ich auch mal gelesen,daß ich als beschäftigter im Öffentlichen Dienst oder bei überweisungen aufs Giro-Konto zum Notar muß?! Warum ist das so??
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !
MFG R.S.
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 754
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 26.07.2005, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt die Lupe oben ist für`s Suchen gedacht:

http://www.schufafrei.org/forum/ftopic5.html

einfach mal genau durchlesen. Ihr seit also 4 Personen und nun richtet sich das nach der Steuerklasse.

Zitat:
Irgendwo habe ich auch mal gelesen,daß ich als beschäftigter im Öffentlichen Dienst oder bei überweisungen aufs Giro-Konto zum Notar muß?! Warum ist das so??


Alle im öffentlichen Dienst Angestellten müssen Ihre Unterschrift mit einem Dienstsiegel beglaubigen lassen unabhängig von der Auszahlungsvariante. Dienstsiegel führen z.B. Notare, Meldebehörden, Rektoren,Pfarrer oder der Spiess bei der BW.
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