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Amazone Gast
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Verfasst am: 22.12.2005, 13:07 Titel: Unfallversicherung zahlt nicht |
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Hallo,
ich bin derzeit dabei mir verschiedene Meinungen einzuholen.
Die Situation:
Als Berufssoldat bin ich in Afghanistan von einem Insekt gestochen worden, wodurch massive gesundheitliche Probleme verusacht wurden und vermutlich ein bleibender körperlicher Schaden verursacht wurde.
Meine Unfallversicherung **** modedit - Forenregeln beachten keine Namen nennen **** leht jetzt jede Zahlung mit der Begründung ab "Schäden die durch Einsätzte im Krieg" entstehen sind nicht versichert.
Lohnt sich da eine Klage ? |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 754 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 24.12.2005, 12:02 Titel: |
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ohne Rechtsberatung.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du dich von einem Fachanwalt beraten lassen, das lohnt sich sicherlich auch ohne Rechtsschutz.
gegen eine Klage spricht, daß Schäden aus Krieg oder Bürgekriegsereignissen lt. Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
für eine Klage spricht, dass die Ursache nicht in diesen Ereignissen zu suchen ist.
Beinhaltet deine Unfallversicherung eigentlich "Insektenstiche" ? _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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kenny ??
Anmeldungsdatum: 29.08.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29.08.2006, 16:01 Titel: Re: |
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ZITAT: | Zitat: | | für eine Klage spricht, dass die Ursache nicht in diesen Ereignissen zu suchen ist | .
Der übliche Ausschluss lautet meist wie folgt.
"Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte
Person auf Reisen im Ausland überraschend von
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.
Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten
Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf
dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person
aufhält.
Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten,
auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg
herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am
Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen
und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen
Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA."
Infektionen durch Insektenstiche sind in aller Regel auch ausgeschlossen. Es gibt bei wenigen Gesellschaften die Möglichkeit diese einzuschließen, meist jedoch nur auf besondere Anfrage. Du musst also davon ausgehen, das eine Klage nur geringe Erfolgsaussichten hat.
[/quote] |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 754 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 29.08.2006, 16:38 Titel: |
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@kenny
| Zitat: | | Infektionen durch Insektenstiche sind in aller Regel auch ausgeschlossen. Es gibt bei wenigen Gesellschaften die Möglichkeit diese einzuschließen, meist jedoch nur auf besondere Anfrage. |
Leider meldet sich Amazone nicht mehr zu diesem Thema würde mich auch interessieren was daraus geworden ist. Soviel weiss ich aber, Insektenstiche sind versichert gewesen.
Übrigens ist das so ein passendes Beispiel für diesen
>> Beitrag über Versicherungen << von ammundpartner, der meine volle Zustimmung findet.
Gerade heute sollte jeder bei der Unfallversicherung auf den Einschluss Insektenstich achten, ich erinnere nur an Zeckenbisse, bei denen es nach Monaten oder Jahren fatale Folgen geben kann.
Geiz ist in dem Zusammenhang auf keinen Fall geil und nahe zu jede Gesellschaft hat heute so genannte "Plus" oder "Gold" oder "was weiss ich" Tarife, die eben dieses Risiko mitversichern. Und bei unseren Partnern liegt der Unterschied im Monatsbeitrag unter 10% und ob nun 12 oder 13 Euro gezahlt werden ..... , solch eine Versicherung ist kein Sparvertrag - aber das glaubt kaum einer - bis der Schadensfall eintritt.
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Für mein Rechtsverständnis ist übrigens ein mittelbarer Zusammenhang mit Kriegsereignisse gegeben - wenn mich so ein Sandfloh in der Afghanischen Wüste sticht, in die ich durch Kriegsereignisse gezwungen wurde, oder besser mich als Berufssoldat sogar freiwillig diesem Risiko ausgesetzt habe. Aber ich bin auch kein Experte im Versicherungsrecht. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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ammundpartner Administrator
Anmeldungsdatum: 27.07.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 29.08.2006, 17:23 Titel: |
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Hallo,
auch wenn es in puncto Aktualität etwas "spät" ist, so halte ich ein eventuelles Vorgehen (zu dem etwas alten Thread) nicht unbedingt für aussichtslos.
Fraglich ist in erster Linie, welchen beruflichen Status der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung hatte und wer den Versicherungsschutz vermittelte. Sollte der VN bereits bei Antragstellung Berufssoldat gewesen sein, so müsste sich dies aus den Antragsunterlagen ergeben.
Weiterhin wäre interessant zu wissen, welche genauen Informationen der Versicherungsvermittler bei Antragstellung erhalten hatte. Es wäre ja denkbar, dass der Versicherungsvermittler das Risiko genau kannte und somit einen unnützen Versicherungsschutz an den "Mann" brachte - denn: der Versicherer wird nur in den wenigsten Fällen leisten müssen - in Anlehnung an den Ausschlusstatbestand.
Sicher, in solch einer Situation wäre ein Klageverfahren nicht unbedingt ein "Spaziergang", für meine Verhältnisse aber nicht von Beginn an aussichtslos. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Andreas-Christoph Amm
AMM & partner |
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