Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 754 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 24.02.2006, 17:18 Titel: Einkommensgrenzen zur Kreditbewilligung bei Steuerklasse 2 |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich für einen sog. Schweizer Kredit interessieren, hatte auch
schon mal vor ca. 6 Jahren einen.
Von allen Anbietern erscheinen Sie mir am seriösesten.
Um unnötige Arbeit zu ersparen, habe ich trotzdem im Vorfeld noch drei
Fragen:
1. Sie erläutern sehr schön die notwendigen Einkommensgrenzen, auch mit den
Steuerklassen. Bei mir sieht es nun so aus, dass mein Nettoeinkommen xxxx,00
Euro beträgt, mit Kindergeld 15xx,00 Euro.
- Zählt es mit Kindergeld? Nein Kindergeld zählt nicht mit
- Wenn nicht ist es das Netto bei einer Steuerklasse II, Sie schreiben.....
Steuerklasse 2 bekommt man als Alleinerziehende/r - zählt also wie Stkl. 1, da aber wenigstens ein Kind (noch unterhaltspflichtig) da ist, beträgt das Mindesteinkommen 1.470,-
(Vor Jahren bei meinem ersten Schweizer Kredit war mein Netto noch bedeutend niedriger ..., aber es kann ja sein, dass es hier mittlerweile neue Obergrenzen gibt.)
Ja leider stark angehoben worden, parrallel zu den Pfändungsgrenzen.
Ehemals der Einstieg bei 1.300,- DM heute bei 1.070,- €uro (alleinstehend ohne Kinder)
2. MUSS man unbedingt 3.500 Euro beantragen? Mir würden nämlich auch 2.000 Euro reichen.
Die Kreditsumme ist festgeschrieben, derzeit geht weder weniger noch mehr
Ich hoffe Sie nicht genervt zu haben, aber ich denke, es ist besser, vorher
die Fragen zu klären, bevor wir unnötige Arbeit machen.
So sehe ich das auch - sie nerven nicht. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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