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Aussteuerverischerung

 
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UHU99
Gast





BeitragVerfasst am: 17.07.2006, 16:29    Titel: Aussteuerverischerung Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.Folgender Fall meine Frau hat zur Geburt eine Aussteuerversicherung geschenkt bekommen, diese wäre zum 1.9.06 fällig geworden oder bei Hochzeit. Nun haben wir im Juni geheiratet und die Versicherung eingereicht ( Original Versicherungsschein) mit angabe von Kontonummer und Unserer Adresse.
Nun haben wir leider das problem das wir nicht wirklich den besten kontakt zu denn leuten haben die damals diese versicherung verschenkt haben. Können die an das geld vor uns ran ?
In den zusätzlichen Vertragsbedingungen stehen socleh sachen wie:

Bezugsberechtigt ist sowohl im Erlebensfall wie auch im Todesfall das zu versorgende Mädchen.

Damit müßten doch eigentlich wir die alleinigen bezugsberechtigten sein, oder ?

Können die "schenker" jetzt nach einreichung der unterlagen noch den bezugsberechtigen ändern ?

Danke für die hilfe

UHU99
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 754
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 19.07.2006, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage, könnte aus der Prüfung der BWV sein.

Also , ohne Rechtsberatung - meine pers. Meinung,

Versicherungsnehmer ist der "Schenker", er kann jederzeit den Bezugsberechtigten ändern. Allerdings nach Fälligkeit wird aus der Anwartschaft ein Rechtsanspruch. Also ohne Rechtsberatung, ist meine pers. Meinung, nach der Hochzeit kann da nichts mehr geändert werden.
_________________
Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast!
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LordUHU
Gast





BeitragVerfasst am: 19.07.2006, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Smilie So habe ich mir das auch gedacht, problem des ganzen ist das die "Schenker" auch noch bei der Versicherung arbeiten. Naja wir werden es in den nächsten wochen wissen, ich halte euch gerne auf dem laufenden !
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