 |
Forum über Kredite Forum über Finanzen, Kredit ohne Schufa, Ratenkredit, Beamtendarlehen Baufinanzierungen und Versicherungen.
|
| << Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen >> |
| Autor |
Nachricht |
ammundpartner Administrator
Anmeldungsdatum: 27.07.2006 Beiträge: 16
|
Verfasst am: 21.08.2006, 13:56 Titel: Die Privathaftpflichtversicherung und die lieben Tiere |
|
|
Aus gegebenen Anlass möchte ich obiges Thema kurz zur Klarstellung aufgreifen:
Oftmals wurde nicht bedacht, dass sich die bereits bekannte Haftung des Hunde- und Pferdehalters auch auf alle Tierhalter ausweiten lässt. Gerade in Hinblick der voranschreitenden "Klagebereitschaft" gibt es bereits Katzenbesitzer die zum Schadenersatz für Fische "verdonnert" wurden und gleichermaßen Tierhalter von Papageien die zerstörte Wohnungstüren ersetzen mussten.
Wünscht der Betroffene eine spätere Deckung seitens der Privathaftpflichtversicherung, so gibt es bestimmte "Spielregeln" zu beachten:
1.) Deckung für Tierhalter
In der Privathaftpflichtversicherung muss ausdrücklich benannt sein, dass auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Eigenschaft des Tierhalters (i.d.R. ist die des Hunde- und Pferdehalters hier ausgeschlossen) mitversichert gilt. Geprüft werden sollte in diesem Zusammenhang, um welche Tierarten es sich handelt. Beispielsweise gibt es Deckungskonzepte in welchen die Rede von "zahmen Haustieren" ist. Dies würde allerdings bedeuten, dass exotische Haustiere wie der Papagei nicht unter diese Regelung fallen.
2.) Welche Leistungsarten sind mitversichert
Gerade bei Mietwohnungen ist oftmals der Ausschlusstatbestand der gemieteten Sache von Problem. Demnach muss die Privathaftpflichtversicherung dahingehend geprüft werden, ob dieser Ausschluss vereinbart wurde oder nicht. Grundsätzlich ist es heute bei jeder Versicherungsgesellschaft möglich - notfalls gegen Mehrprämie - dies zu versichern (Höhe der Deckungssumme ist unterschiedlich).
Gerade im Beispiel der Haustiere muss dann natürlich auch darauf geachtet werden, dass sich der Deckungseinschluss zu den so genannten Mietsachschäden auch auf diese Tiere bezieht.
Wenn diese Punkte mit "Ja" beantwortet werden können, sollte der PHV-Versicherer im etwaigen Schadenfall "hinter" dem Versicherten stehen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Andreas-Christoph Amm
AMM & partner |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
zur Hauptseite schufafreier Kredit Kontakt/Impressum
|