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Die Privathaftpflichtversicherung und die lieben Tiere

 
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ammundpartner
Administrator


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.08.2006, 13:56    Titel: Die Privathaftpflichtversicherung und die lieben Tiere Antworten mit Zitat

Aus gegebenen Anlass möchte ich obiges Thema kurz zur Klarstellung aufgreifen:

Oftmals wurde nicht bedacht, dass sich die bereits bekannte Haftung des Hunde- und Pferdehalters auch auf alle Tierhalter ausweiten lässt. Gerade in Hinblick der voranschreitenden "Klagebereitschaft" gibt es bereits Katzenbesitzer die zum Schadenersatz für Fische "verdonnert" wurden und gleichermaßen Tierhalter von Papageien die zerstörte Wohnungstüren ersetzen mussten.

Wünscht der Betroffene eine spätere Deckung seitens der Privathaftpflichtversicherung, so gibt es bestimmte "Spielregeln" zu beachten:

1.) Deckung für Tierhalter
In der Privathaftpflichtversicherung muss ausdrücklich benannt sein, dass auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Eigenschaft des Tierhalters (i.d.R. ist die des Hunde- und Pferdehalters hier ausgeschlossen) mitversichert gilt. Geprüft werden sollte in diesem Zusammenhang, um welche Tierarten es sich handelt. Beispielsweise gibt es Deckungskonzepte in welchen die Rede von "zahmen Haustieren" ist. Dies würde allerdings bedeuten, dass exotische Haustiere wie der Papagei nicht unter diese Regelung fallen.

2.) Welche Leistungsarten sind mitversichert
Gerade bei Mietwohnungen ist oftmals der Ausschlusstatbestand der gemieteten Sache von Problem. Demnach muss die Privathaftpflichtversicherung dahingehend geprüft werden, ob dieser Ausschluss vereinbart wurde oder nicht. Grundsätzlich ist es heute bei jeder Versicherungsgesellschaft möglich - notfalls gegen Mehrprämie - dies zu versichern (Höhe der Deckungssumme ist unterschiedlich).

Gerade im Beispiel der Haustiere muss dann natürlich auch darauf geachtet werden, dass sich der Deckungseinschluss zu den so genannten Mietsachschäden auch auf diese Tiere bezieht.

Wenn diese Punkte mit "Ja" beantwortet werden können, sollte der PHV-Versicherer im etwaigen Schadenfall "hinter" dem Versicherten stehen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Andreas-Christoph Amm
AMM & partner
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