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| Wer zahlt den Schaden laut Gerichtsurteil? |
| Der Versicherungsnehmer bleibt auf dem Schaden sitzen |
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50% |
[ 1 ] |
| Der Versicherungsmakler muss 50% des Schadens zahlen |
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50% |
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| Der Versicherungsmakler muss 100% des Schadens zahlen |
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| Der Versicherungsmakler und der Kfz-Versicherer teilen sich die Schadenaufwendungen |
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| Stimmen insgesamt : 2 |
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| Autor |
Nachricht |
ammundpartner Administrator
Anmeldungsdatum: 27.07.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 31.08.2006, 17:15 Titel: Wer muss den Schaden zahlen? |
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Sachverhalt:
Als leidenschaftlicher Porsche-Cabriofahrer hat der Kunde in den letzten Jahren sein Fahrzeug immer während der „Freiluft-Saison“ Vollkasko versichern lassen. Dieser Punkt wurde durch den Versiche-rungsmakler kontinuierlich im Beratungsgespräch abgefragt.
So auch im Zuge des Jahresgespräches 1997. Der Kunde sprach sich damals erstmals gegen eine derartige Deckung aus, da er überlege das Fahrzeug mittels Saisonkennzeichen zuzulassen. Der Versicherungsmakler hielt somit in seinem Protokoll den Wunsch des VN fest mit dem Hinweis, der Kunde müsse sich im Fall des Falles noch mal melden.
Am 05. Mai 1997 kam der VN mit seinem Porsche wegen überhöhter Geschwindigkeit auf regennas-ser Fahrbahn ins schleudern und kollidierte mit der Leitplanke. Es entstand ein Schaden in Höhe von 69.000 DM.
Vor der Behauptung, der VN hätte den Versicherungsmakler telefonisch zum Einschluss der Vollkas-koversicherung beauftragt, wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt.
Wer zahlt den Schaden? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Andreas-Christoph Amm
AMM & partner |
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