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Jenny ??
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.09.2006, 05:44 Titel: Beamtendarlehen durch neues ablösen |
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Hallo,
ich habe 2002 ein Beamtendarlehen in Höhe v. 40.000,- € aufgenommen. Dummerweise habe ich davon 10.000 im Jahr 2003 getilgt - nicht wissend, welche finanziellen Schwierigkeiten mich noch erwarten.
Das Darlehen valuiert also jetzt über 30.000,- € - der Rückkaufswert der LV beträgt ca. 5000,-
Es besteht außerdem ein Rahmenkredit in Form eines Dispos in Höhe von 15.000,- der als Rahmenkredit in der Schufa gemeldet ist. Dieser muss zur Zeit noch nicht getilgt werden, ist aber ausgeschöpft.
Außerdem ist der Dispo meines regulären Girokontos, in Höhe v. 6.500,- bis zum Anschlag ausgeschöpft.
Wie kann ich jetzt umschulden, so dass das Girokonto wieder sauber wird ? Besteht bei meinen Voraussetzungen die Möglichkeit das bestehende Beamtendarlehen mit einem neuen abzulösen, welches hoch genug ist, um anschließend wieder "normal" leben zu können - also ca. 45.000 - 50.000,- € ? Wird der Rahmenkredit überhaupt als abzulösende Verbindlichkeit angesehen ?
zu meiner Person: weibl., ledig, ohne Kd.,37 J., Beamtin a.L., A9 g.D., Netto: ca. 2200,-; monatl. Warmmiete: 565,- €. Ansonsten geringfügige Verpflichtungen von ca. 150,-€ durch weitere Versicherungen.
Oder besteht sogar die Möglichkeit zusätzlich ein geringeres Beamtendarlehen aufzunehmen - also ohne das alte abzulösen, da mit einer monatl. Gesamtrate (Zins & LV) des bestehenden Darlehens von ca. 325,- € meine Pfändungsgrenze noch längst nicht erreicht ist. Es verbleiben also noch ca. 500,- € pfändbares Gehalt.
Was ist für die Darlehensgeber das entscheidene Kriterium ? Das Nettogehalt oder die Pfändbarkeit für den Fall der Säumnis ?
Ich weiß, dass dies sehr viele Angaben aufeinmal sind - aber ansonsten ist eine Auskunft wohl auch nicht möglich, schätze ich. Ich wüsste es daher sehr zu schätzen, eine realistische Einschätzung ihrerseits zu erhalten.
Ach so, die Schufa müsste sauber sein. Allerdings gab es in diesem Monat durch den ausgereizten Dispo zum ersten Mal Rückbuchungen - und der Dispo ist seit Monaten voll im Minus.
Gruß,
Jenny |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 754 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 10.09.2006, 12:06 Titel: Re: Beamtendarlehen durch neues ablösen |
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erst mal wilkommen im Forum,
besser spät als nie.
| Jenny hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
ich habe 2002 ein Beamtendarlehen in Höhe v. 40.000,- € aufgenommen. Dummerweise habe ich davon 10.000 im Jahr 2003 getilgt - nicht wissend, welche finanziellen Schwierigkeiten mich noch erwarten.
Das Darlehen valuiert also jetzt über 30.000,- € - der Rückkaufswert der LV beträgt ca. 5000,- |
also gehen wir mal von 25.000,- aus
| Zitat: | Es besteht außerdem ein Rahmenkredit in Form eines Dispos in Höhe von 15.000,- der als Rahmenkredit in der Schufa gemeldet ist. Dieser muss zur Zeit noch nicht getilgt werden, ist aber ausgeschöpft.
Außerdem ist der Dispo meines regulären Girokontos, in Höhe v. 6.500,- bis zum Anschlag ausgeschöpft. |
noch einmal rund 22.000,-
| Zitat: | | Wie kann ich jetzt umschulden, so dass das Girokonto wieder sauber wird ? Besteht bei meinen Voraussetzungen die Möglichkeit das bestehende Beamtendarlehen mit einem neuen abzulösen, welches hoch genug ist, um anschließend wieder "normal" leben zu können - also ca. 45.000 - 50.000,- € ? Wird der Rahmenkredit überhaupt als abzulösende Verbindlichkeit angesehen ? |
ja ist, wenn als Rahmenkredit eingemeldet abzulösen.
| Zitat: | | Was ist für die Darlehensgeber das entscheidene Kriterium ? Das Nettogehalt oder die Pfändbarkeit für den Fall der Säumnis ? |
Muss beides passen, ein entsprechendes Netto hat die Pfändbarkeit als logische Schlußfolgerung (je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen).
| Zitat: | | Ach so, die Schufa müsste sauber sein. Allerdings gab es in diesem Monat durch den ausgereizten Dispo zum ersten Mal Rückbuchungen - und der Dispo ist seit Monaten voll im Minus. |
Das ist vermutlich ein KO Kriterium im Bereich Beamtendarlehen, da die Entscheidungsträger auf negative Kontenführung derzeit überreagieren.
Grundsätzlich erst einmal folgende Infos:
Beamtendarlehen maximal das 20igfache des Monatsnettos also in Ihrem Fall maximal 44.000,- . Zusätzlich müssen alle vorlaufenden Verpflichtungen abgelöst werden und ein Baranteil von 10% vorhanden sein. Es gibt immer Ausnahmen, aber das sind erst mal die Grundvoraussetzungen. Diese Voraussetzungen betrachtet gehe ich davon aus, dass ein Beamtendarlehen nicht möglich sein wird. Eine Umschuldung des Beamtendarlehen halte ich kaufmännisch auch für unsinnig, da der Garantiezins gesunken ist und durch ein höheres Eintrittsdatum die LV auch teurer wird (auch bei der Variante Rentenversicherung ist eine Risiko LV enthalten).
Ohne Rechtsberatung, das vernünftigste wäre bis zum Jahresende alle unnötigen Ausgaben vermeiden, dann dürfte mit Weihnachtsgeld das Konto ausgeglichen sein. Wenn der Januar eine positive Kontenführung hat, denke ich, könnten wir mit einem 2. Beamtendarlehen oder einem langfristigem Ratenkredit helfen. Aber bei negativer Kontenführung und Rückbuchengen sehe ich keine Möglichkeit, außer dem schufafreien Kredit. Auch wenn ich jetzt gegen meine eigenen Intressen schreibe, das würde ich mir an Ihrer Stelle sehr genau durchdenken. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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Jenny ??
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.09.2006, 12:19 Titel: |
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Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ich habe auch in gewisser HInsicht mit diesen von ihnen beschriebenen Problemen gerechnet.
Allerdings: selbst wenn mein normaler Giro-Dispo ausgeglichen ist (wobei das Weihnachtsgeld zu vernachlässigen ist - 30% für 2006, also nicht mehr der Rede wert für Landesbeamte ) wird es doch unmöglich für mich sein, einen normalen Ratenkredit aufzunehmen, oder ? Ansonsten wäre ich gar nicht auf ein Beamtendarlehen gekommen. Welche Bank gibt mir denn einen Ratenkredit, wenn bereits ein Beamtendarlehen von Restschuld 30.000,- (bzw. 25.000,-) und ein Rahmenkredit von 15.000,- € besteht ? Das kommt doch schon gar nicht hin, oder sehe ich das falsch ? Aber ein 2. Beamtendarlehen ist grundsätzlich möglich - habe ich das richtig verstanden ? Ich dachte, es darf immer nur 1 Beamtendarlehen bestehen.....
Gruß,
Jenny |
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Jenny ??
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.09.2006, 13:55 Titel: Re: Beamtendarlehen durch neues ablösen |
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| Guppy hat Folgendes geschrieben: | | ... , das vernünftigste wäre bis zum Jahresende alle unnötigen Ausgaben vermeiden, dann dürfte mit Weihnachtsgeld das Konto ausgeglichen sein. |
Fällt mir gerade erst auf. Meinten Sie das Jahresende 2007 ? Wenn ich in 3 Monaten 6.500 € sparen könnte, hätte ich glaube ich keine Finanzprobleme. Ich verdiene 6.600,- € bis zum Jahresende, habe Verpfllichtungen und muss auch mal zwischendurch was essen . Weihnachtsgeld dürften dieses Jahr noch so 300-400€ nach Steuerabzug werden. Also so wird das nix mit dem Dispo-Ausgleich.
Gruß,
Jenny |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 754 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 11.09.2006, 10:03 Titel: |
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| Zitat: | | Fällt mir gerade erst auf. Meinten Sie das Jahresende 2007 ? Wenn ich in 3 Monaten 6.500 € sparen könnte, hätte ich glaube ich keine Finanzprobleme. Ich verdiene 6.600,- € bis zum Jahresende, habe Verpfllichtungen und muss auch mal zwischendurch was essen . |
OK ich bin beim Weihnachtsgeld von einem Monatsgehalt ausgegangen, es steht mir auch nicht zu in dieser Hinsicht Ratschläge zu geben. Das ist auch nicht meine Absicht, aber der Fakt, dass wir bei negativer Kontenführung keine Möglichkeit mehr sehen, bleibt bestehen.
| Zitat: | | Aber ein 2. Beamtendarlehen ist grundsätzlich möglich - habe ich das richtig verstanden ? |
von der Theorie in Ausnahmefällen schon, wenn es bei der gleichen Bank/Versicherung ist. Ich denke mal das vorlaufende Beamtendarlehen ist bei der HM ? _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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Jenny ??
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.09.2006, 10:23 Titel: |
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| Guppy hat Folgendes geschrieben: |
OK ich bin beim Weihnachtsgeld von einem Monatsgehalt ausgegangen, es steht mir auch nicht zu in dieser Hinsicht Ratschläge zu geben. Das ist auch nicht meine Absicht, aber der Fakt, dass wir bei negativer Kontenführung keine Möglichkeit mehr sehen, bleibt bestehen. |
Doch, klar steht es IHnen zu, entsprechende Ratschläge zu geben. Schließlich habe ich ja um Rat gefragt. Nur ist dieser in so kurzer Zeit nicht realisierbar. Taucht die negative Kontenführung, insbes. Rückbuchungen, denn als Merkmal in der Schufa auf - oder ist diese nur auf den Kontoauszügen ersichtlich ? Ich kann mich nämlilch nicht erinnern, bei der Beantragung meines 1. Beamtendarlehens Kontoauszüge eingereicht zu haben. Da war aber eh noch alles in Ordnung.
| Zitat: |
von der Theorie in Ausnahmefällen schon, wenn es bei der gleichen Bank/Versicherung ist. Ich denke mal das vorlaufende Beamtendarlehen ist bei der HM ? |
Nein, das bestehende Darlehen besteht bei der ****** in Kooperation mit der ************. Allerdings arbeiten die wohl nicht mehr zusammen. Was mich nicht wundert, da nach den Jahresbilanzen, die ich hier erhalte, die LV der ******* Grottenschlecht ist. Ich habe natürlich keinen Vergleich - aber wenn ich jetzt mit anderen Angeboten vergleiche, dann sind die Aufwendungen für ein solches Darlehen, trotzt höherem Eintrittsalter, im Moment bei anderen Versicherungen erheblich niedriger. Hätte ich nicht schon 10.000,- getilgt, säh es mau aus. Die Versicherung wäre bei Ablauf nicht fähig, das Ursprungsdarlehen von 40.000,- zu tilgen. Daher hatte ich ja auch an Umschuldung gedacht. Die****** kooperiert jetzt mit der **** und bietet nicht mehr LV, sondern RV an. Allerdings kenne ich mich zuwenig aus, um beureilen zu können, ob dies grundsätzlich nun besser ist. Es gibt dadurch wohl steuerliche Vorteile, denke ich.
Glauben Sie, es würde Sinn machen, mich jetzt direkt an die ******* zu wenden ?
Gruß,
Jenny |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 754 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 11.09.2006, 16:32 Titel: |
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Bitte Forenregeln beachten und wenn möglich die namentliche Nennung von Banken und Versicherungen vermeiden.
Wir haben schon Abmahnungen von grottenschlechten Versicherungen, Banken und Mitbewerbern bekommen, da selbige sich zu Unrecht beschuldigt fühlten.
Also gerade die MB in Berlin will seit dem Wechsel der Versicherung die KTO Auszüge sehen. Diese Anfrage könnte, so sie wollten auch über unser Haus laufen, aber bei negativer Kontenführung..... .
Die jetzige Versicherungsvariante macht die Preisgestaltung altersunabhängiger, da bei einer Rentenversicherung nicht das Eintrittsalter für die Prämienhöhe herangezogen wird, bei identischen Laufzeiten also unerheblich ist, ob das Eintrittsalter 25 oder 45 ist.
Steuerliche Vorteile sind mir bei abgetretenen Verträgen nicht bekannt.
zurück zum Thema, ich würde die Anfrage derzeit nicht stellen. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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Jenny ??
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.09.2006, 16:58 Titel: |
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| Guppy hat Folgendes geschrieben: | Bitte Forenregeln beachten und wenn möglich die namentliche Nennung von Banken und Versicherungen vermeiden.
Wir haben schon Abmahnungen von grottenschlechten Versicherungen, Banken und Mitbewerbern bekommen, da selbige sich zu Unrecht beschuldigt fühlten.. |
Ooops - was hat mich denn da geritten ? Klar, sollte man dies in Foren vermeiden. Sorry, hatte da wohl einen kleinen Blackout.
| Guppy hat Folgendes geschrieben: |
Die jetzige Versicherungsvariante macht die Preisgestaltung altersunabhängiger, da bei einer Rentenversicherung nicht das Eintrittsalter für die Prämienhöhe herangezogen wird, bei identischen Laufzeiten also unerheblich ist, ob das Eintrittsalter 25 oder 45 ist.
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Danke für die Info. Dann scheint es gar nicht mal so schlecht - insbesondere für lebensältere Darlehensnehmer zu sein.
| Guppy hat Folgendes geschrieben: |
Steuerliche Vorteile sind mir bei abgetretenen Verträgen nicht bekannt.
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Also meine LV des Beamtendarlehens kann ich genauso steuerlich absetzen, wie jede andere LV. Entscheidend ist, dass der Darlehenszweck nicht gewerblich ist und ein paar andere Dinge, die aber auf eine normale Privatperson ebensowenig zutreffen.
Da neu abgeschlossene LVs jedoch nicht mehr absetzbar sind - Rentenversicherungen aber schon - dürfte hier tatsächlich ein steuerlicher Vorteil liegen. Rechnet man diesen in den Gesamtvertrag ein, kann es sich also lohnen, gerade ein solches Beamtendarlehen zu nehmen.
| Guppy hat Folgendes geschrieben: |
zurück zum Thema, ich würde die Anfrage derzeit nicht stellen |
Nein, werde ich auch nicht. Es geht zwar nicht so kurzfristig - aber den Dispo bekomme ich schon wieder hin. Wenn es soweit ist, wende ich mich vielleicht nochmal an Sie. Vielleicht ergibt sich bis dahin auch etwas anderes.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe !
Gruß,
Jenny |
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