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Schufaeintrag vorzeitig löschen lassen

 
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Galadriel
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 08:31    Titel: Schufaeintrag vorzeitig löschen lassen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen, hier mein problem.
Ich hatte bei bei einem Inkassounternehmen noch einen Betrag offen den ich monatlich in Raten abstotterte. Im Mobember wäre ich fertig gewesen mit der Zahlung, bis ich aufeinmal im Juli ein Brief vom Amtsgerich Hamburg erhalten habe. Die teilten mir mit das das sie jetzt meinen Fall übernommen hätten und der Betrag den ich zu zahlen hatte war nun wieder genauso hoch wie einst am Anfang Es dauerte nicht lang da bekam ich einen Brief von meiner Bank die mir mitteilten das ich jetzt einen negativen eintrag in der schufa hätte. Daraufhin meldete ich mich bei dem Inkassounternehmen, die sagten mir die Ratenzahlung wär befristet gewesen, was ich bis dahin nicht wusste. Nun hab ich zwar den Betrag vollständig abgezahlt und den Gläubiger um eine Bestätigung der Erledigung gebeten, die hab ich auch bekommen. Damit wollte ich eigentlich aufs Amtsgericht und die Sache löschen lassen, die sagten mir aber das geht nicht da die gar keine Unterlagen von mir vorliegen haben und teilten mir noch mit, das wahrscheinlich der Gläubiger direkt das ganze der Schufa gemeldet hat. Geht das? Kann man das ganze trotzdem irgendwie löschen lassen. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich dachte es geht nun aufwärts da ich auch einen job bekommen habe und nun dies
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 763
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo erst mal.
Also ohne Rechtsberatung.

Wenn du eine Kredit oder Kontenkündigung in der Schufa hast, die zu Recht besteht, gibt es meines wissens keine Möglichkeit das vorzeitig löschen zu lassen. Es kommt ein Erledigungsvermerk hinter den Eintrag so er erledigt ist, das veranlasst normalerweise der Gläubiger.
Aber es bleibt zum 31.12 + 3 Jahre als erledigter eintrag vermerkt und wird vermutlich auch danach noch in das individuelle Scoring einfließen.

Ein HB (Haftbefehl) oder eine EV (eidestattliche Versicherung) kann mit Vorlage der entsprechenden Bestätigungen des Gläubigers über das Amtsgericht sofort, oder besser zeitnah, gelöscht werden.
_________________
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