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2. Kreditnehmer

 
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werderfan
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Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.09.2006, 23:32    Titel: 2. Kreditnehmer Antworten mit Zitat

Hallo!

Es geht eigentlich nicht direkt um einen Schweizer Kredit, sondern um eine Frage zu einem allgemeinen Kredit.

Auch ich habe - wie ein anderes Forenmitglied - einen Kredit als 2. Kreditnehmer(in) unterschrieben. Meine (damalige) Freundin sagte mir allerdings vorher, daß ich nur als Bürgin für sie einspringen sollte, damit sie den Kredit bekommt. Ihr wurde mal von der Bank gesagt, daß Bürge/Bürgin oder 2. Kreditnehmer/in ein- und dasselbe seien? Stimmt das? Das kann ich mir nicht vorstellen. Denn normalerweise muß doch bei einer Bürgschaft eine sog. Bürgschaftserklärung erstellt werden, oder?
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 763
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 29.09.2006, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
den Bürgen im Privatkreditbereich/ Konsumentenkreditbereich gibt es meines Wissens in Deutschland in der Praxis nicht mehr. Der 2. Kreditnehmer wird umgangssprachlich oft als Bürge bezeichnet.
Zwei Tipps zu dem Thema.
Von der Haftung ist es nahezu identisch ob man als erster oder zweiter KN unterschreibt. Man sollte sich diese Unterschrift genau überlegen, da auch die eigene Bonität verschlechtert wird. Wenn der 2.KN später z.B. mal ein Auto finanzieren will, dann steht er als Mitantragsteller des Kredites in der Schufa und schränkt so seine eigenen Möglichkeiten einer Finanzierung ein.
Wenn man sich aber entschlossen hat in den Vertrag mit einzutreten, z. B weil es eine langfristige Beziehung ist, mit der man den Vertrag zusammen aufnimmt, dann sollte man sich mal vorrechnen lassen, wie die Konditionen sind, wenn man als KN1 im Vertrag steht. Oft sind die Konditionen auf Grund der Scoringwerte dann besser.
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