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werderfan ??
Anmeldungsdatum: 28.09.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 06.10.2006, 00:00 Titel: Anfechten der Bürgschaft |
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Hallo!
Nochmal eine bescheidene Frage:
Als ich damals als Bürgin/2. KN unterschrieben habe, war ich mir über die Sachlage noch gar nicht so im Klaren bzw. hatte nicht viel Ahnung davon. Irgendwie ging das auch alles ziemlich schnell. Meine (ehemalige) Freundin und ihr Mann hatten mich mit "überzeugenden" Argumenten dazu gebracht, daß ich unterschrieb. Zumal ich meiner Freundin damals ja auch gerne helfen wollte, damit sie ihr Auto kaufen konnte. Tja, irgendwie habe ich mich völlig "übertölpeln" lassen, weil ich den beiden-vor allem natürlich meiner Freundin-ja auch vertraut habe.
Mittlerweile ist die Freundschaft zerbrochen, und ich bin durch die Antwort auf meinen letzten Beitrag jetzt besser im Bilde. Wie ist das, wenn ich die Bürgschaft (wg. "Irrtum" oder so ähnlich) anfechten würde? Was genau würde dann passieren?
Für eine schnelle Rückantwort im voraus vielen Dank.
Gruß
werderfan |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 763 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 06.10.2006, 08:57 Titel: |
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Das geht in den Bereich der Rechtsberatung, das dar f, will und kann ich hier nicht machen.
Meine pers. Meinung ist, dass die Chancen da eher schlecht stehen, aber unterhalten Sie sich mit einem Fachanwalt. Aber ich sage bewußt Fachanwalt, da das ein Spezialgebiet ist, mit dem sich die "Anwaltskanzlei um die Ecke" in der Regel übernimmt. Denn der Gegenpart, in diesem Fall die Bank, hat eigene und / oder spezialisierte Anwälte für solche Fälle. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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