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Kutschendiebstahl, muss Versicherung zahlen?

 
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roamingfree
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 13:11    Titel: Kutschendiebstahl, muss Versicherung zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einem Bekannten von mir wurden vor kurzem zwei Kutschen geklaut. Die Kutschen stehen normalerweise bei ihm daheim und sind auch in die Versicherung mit aufgenommen worden, allerdings hat er sie abends zum Stall gebracht da er am nächsten Tag Kutsche fahren wollte...beide Kutschen waren mit Ketten und Schlössern gesichert. Die Versicherung will den entstandenen Schaden (es wurde noch mehr geklaut aber versichert waren nur die Kutschen) allerdings nicht übernehmen da die Scheune in der die Kutschen für diese eine Nacht standen vorne kein Tor hat... Hat man irgendeine Möglichkeit die Versicherung zum zahlen zu bewegen? Gesamtschaden waren knapp 10.000 €...

Gruß
roamingfree
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ammundpartner
Administrator


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.01.2007, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo roamingfree,

zuerst wäre es interessant zu wissen, um welche Versicherungssparte es sich handelt.

Sofern eine "Sach-lastige" Versicherungssparte den Versicherungsschutz geboten hatte wäre die Argumentation der Versicherungsgesellschaft keineswegs unzutreffend.

Ausgehend von einer (privat-Bereich) Hausratversicherung oder im gewerblichen Bereich eine Geschäftsinhalts- oder Landwirtschaftliche-Sachversicherung steht vor einer Regulierungspflicht des Versicherers immer die Deffinition des Schadens. Alle diese Versicherungssparten bieten ausschließlich bei Einbruchdiebstahl Versicherungsschutz.

Dieser liegt dann vor, wenn sich ein Fremder gewaltsam Zugang zu einer (vereinfacht ausgedrückt) verschlossenen Sache verschafft hat. Dies kann ein Zimmer, eine Garage oder eben eine Scheune/Stall sein. Grundvoraussetzung hier ist allerdings, dass es sich sinnbildlich um einen "Raum" - allseitig umschlossener Bereich mit Absperrmöglichkeit - handelte.

Diesen Tatbestand sehe ich hier keineswegs als erfüllt.

Sofern es sich um keine Spezialversicherung (etwa spezielle Versicherung für die Kutsche) handelte, wird der Betroffene gegen die obenstehende Problematik argumentieren müssen. Hierzu wären folgende Informationen noch interessant:

1.) Welche Versicherungssparte ist Betroffen?
2.) War der gesamte Vorgang (Lagerung in Scheune) eine einmalige Geschichte, oder kommt es öfter vor?
3.) Wurde unter Umständen in einem vorangehenden Gespräch - beispielsweise bei Vertragsunterzeichnung - auf diesen Umstand hingewiesen?
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Andreas-Christoph Amm
AMM & partner
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roamingfree
??


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.01.2007, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich bei der Versicherung um eine ganz normale private Hausratversicherung in die die Kutschen mit aufgenommen wurden.

Zählt es denn nicht als Einbruch wenn zwar vorne kein Tor ist aber Schlösser/Ketten aufgebrochen wurden damit man die Sachen stehlen kann?

Die Kutschen stehen eigentlich immer bei meinem Bekannten daheim und wenn er fahren will bringt er sie im Normalfall am gleichen Tag mit dem Hänger zum Stall. In diesem Fall war es so das die Fahrt bereits sehr früh beginnen sollte und er die Kutschen deshalb bereits am Vortag zum Stall gebracht hat und mit Ketten und Schlössern gesichert hatte.

Ob auf diesen Umstand hingewiesen wurde oder nicht kann ich leider nicht sagen da ich nicht dabei war und sich mein Bekannter nicht mehr daran erinnern kann.

Gruß
roamingfree
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ammundpartner
Administrator


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.01.2007, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo roamingfree,

wie so oft ist die Deffinition des "Versicherungsfalles" etwas irreführend, wenn keine Erklärungen vorangegangen sind.

In der Hausratversicherung ist es in der Tat so, dass der Einbruchdiebstahlt versichert gilt. Hier muss folgender Sachverhalt vorliegen:

-> gewaltsames Eindringen in Räume + anschließender Diebstahl

Der vorliegende Fall hingegen ist lediglich ein Diebstahl, wie wir ihn aus der Fahrraddiebstahlklausel kennen und somit dem Grunde nach ein nicht versicherter Tatbestand.

Ich für meinen Teil kann dem Betroffenen nur empfehlen diesen Sachverhalt mit der Versicherungsgesellschaft zu klären. Es mag aus Sicht der Versicherungsgesellschaft und unter Bezugnahme der Versicherungsbedingungen durchaus nachvollziehbar sein, dass dieser Schaden abzulehnen ist.

Aus Sicht des VN halte ich es aber für bedenklich. Der VN wandte sich letztlich an den Versicherer mit der Bitte um Versicherungsschutz für die Kutsche. Dieser kam dem Wunsch nach und bot diesen über die Hausratversicherung.

In der Praxis wird der VU nun die gesamt Versicherungssumme der Hausratversicherung entsprechend angepasst haben, so dass der Versicherungsnehmer in erster Linie von einem vorhandenen Versicherungsschutz ausgehen durfte.

In meinen Augen macht es aber letztlich wenig Sinn, wenn der Versicherungsgegenstand (als die Kutsche) dem gewöhnlichen Hausrat gleichgestellt wird. Ich sehe hier verschiedene Aspekte, welche in der Praxis eine Regulierungsverpflichtung ausschließen würden, so dass letztlich kein "wirklicher" Versicherungsschutz mehr übrig bleibt.

Vielmehr hätte man die Kutsche dem "Fahrrad" gleichstellen müssen, da auch hier Risiken aus der Bewegung (Diebstahl auf fremden Orten/Grundstücken) entstehen.

Ohne hier weiter philosophieren zu wollen sehe ich einzig und allein eine Chance im persönlichen Gespräch mit dem Versicherungsvermittler. Am besten sollte der Betroffene diesen mit obiger Thematik stellen und um Lösungsansätze bitten. Dem Grunde nach sollte hier wirklich erörtert werden, von welchem Versicherungsschutz der VN ausgehen durfte...ich sehe es keineswegs wie die Versicherungssgesellschaft, dass der VN hier von einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz hätte ausgehen müssen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Andreas-Christoph Amm
AMM & partner
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