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Entschädigungsvereinbahrung

 
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easy
??


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.2007, 19:26    Titel: Entschädigungsvereinbahrung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein problem mit einer versicherung. ************

unseres sofo wurde ein opfer der zigarettenindustrie jetz haben wir ein loch und der schaden wurde vom verursacher gemeldet.
die versicherung reagiert prommt und vereinbahrt ein termin mit einem gutachter.

der gutachter erweist sich als ein guter redner und maskenbildner er hat unser sofa mit klebstoff und mikropartikel behandelt nun sieht es aus wie ein nicht auswaschbarer fleck.

nun zum guten redner, hat meiner frau was über die reparaturkosten erzählt und das die die versicherung übernimmt.

wie das weibliche gehirn und das reden zusammen nicht funkzionieren
unterschrib sie eine Entschädigungsvereinbahrung in höhe von 150euro

dies enspricht rund 10% des wertes.

kann ich gegen die vereinbahrung einspruch erheben wenn ja wie ist da die vorgehensweise??

dies war heute und ich denke das man hier evtl. mit der begründung der falschauskunft und fehlberatung was tun kann

hat jemand solche fälle erlebt oder sollte man da gleich zum anwalt.
da ich keine private haftpflicht habe würde ich wann man da was machen kann die erste schritte selber tun..

Danke und Gruss
Vitus

****** Bitte Forenregeln beachten, keine Namen von Firmen, Versicherungen und Banken, danke
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ammundpartner
Administrator


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 02.02.2007, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vito,

die Situation stellt sich natürlich etwas schwierig, wenn bereits eine Entschädigungsvereinbarung unterschrieben worden ist. In der Regel ist mit dieser verankerten Entschädigung der Schadenfall abgegolten und nur die wenigsten Versicherer sind für "spätere" Monierungen noch offen.

Nichtsdestotrotz würde ich unter Schilderung der Situation die unterschriebene Entschädigungsvereinbarung anzweifeln. Hintergrund kann in der Tat der Umstand sein, dass diese mit der Ehefrau ausgehandelt wurde und diese nicht über das notwendige Hintergrundwissen verfügte (Thema Reparaturkosten und Neuwert der Couch).

Um Missverständnisse vorzubeugen sollte aber zuerst erörtert werden, für was genau die 150 EUR gezahlt worden sind. Es wäre hierbei keine Seltenheit wenn es sich nicht um eine Art der Reparaturkosten handelt sondern vielmehr um einen pauschalen Abzug für Wertminderung (weil, die Couch jetzt einen Fleck hat).

Alles in allem ist eine Klärung nur mit dem zuständigen Gutachter möglich. An besten dort direkt anrufen und um Klärung bitten. Sollte es hier zufriedenstellende Lösung geben, sollte der nächste Schritt über den Verantwortlichen Leiter der zuständigen Schadenabteilung eingeleitet werden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Andreas-Christoph Amm
AMM & partner
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