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Wohlverhaltungsperiode

 
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Gast
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BeitragVerfasst am: 06.04.2005, 14:18    Titel: Wohlverhaltungsperiode Antworten mit Zitat

Hallo, bekommt man diesen schufa freien Kredit auch dann, wenn man nach einem Verbraucherinsolvenzverfahren sich in der Wohlverhaltungsperiode befindet ?
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 763
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 06.04.2005, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man es angibt - nein.
Die Frage auf dem Antrag lautet:
Ist ein Insolvensverfahren beabsichtigt, beantragt eröffnet oder durchgeführt ?

Wenn da "ja" angekreuzt wird gibt es keinen Kredit.
Um der Frage vorzubeugen - überprüft wird dieser Sachverhalt mit stichprobenartigen Amtsgerichtsanfragen. Ich kann nur empfehlen da bei der Wahrheit zu bleiben, aber mit Sicherheit sind auch schon Kredite ausgezahlt worden wenn die Insolvens lief.
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Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast!
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gast
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BeitragVerfasst am: 06.04.2005, 14:48    Titel: antwort Antworten mit Zitat

das insolvenzverfahren wurde mit beschluß des amtsgerichtes bereits im juli 2002 aufgehoben, mit ankündigung der restschuldbefreiung. danach geht man in die wohlverhaltungsperiode. von daher ist es bereits vorrüber. von meinem gehalt wird der pfändbare anteil ( 3 unterhaltspflichtige ) an meinen treuhänder abgeführt, was auch auf dem gehaltsnachweis ersichtlich ist. ich bin verh., unkündbar und das netto haushaltseinkommen ( inkl. meiner frau ; anteil 600.- € ) beträgt 2800.-€ ( wovon der anteil an treuhänder schon abgeführt ist )...mein eigenes beträgt in etwa 2400.- € ( da gehen aber noch verm.wirks.leistungen , pensionskasse 120.-€ und eben der teil an den treuhänder davon ab )
wie ist da nun die sachlage ? sollte ich das gehalt meiner frau mit angeben ?
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 763
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 06.04.2005, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

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Da die Abtretung auf der VB ersichtlich ist geht da derzeit gar nichts.
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