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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 763 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 23.04.2005, 12:03 Titel: Mit dieser Leasingfirma nie wieder !! |
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Bitte hier Erfahrungen mit Leasinfirmen posten, die nicht so gut sind. Der Moderator selber hat Probleme mit einer Firma Namens A****** Leasing.
Der Name dieser Firma ist geschützt und wird deshalb hier nicht genannt.
>>>>> aber mit google <<<<< sollte leicht rauszubekommen sein um wen es sich handelt.
Der Sachverhalt:
der Leasingvertrag wurde in der Annahme abgeschlossen, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag gegen eine Abstandszahlung möglich ist, da dieser Sachverhalt bei anderen Leasingfirmen bereits mehrmals praktiziert wurde.
Als Bestätigung wurde ein Vertragszusatz erstellt, in dem es heißt, "Der Leasingnehmer hat das Recht ab dem 24 Monat ein Auflöseersuchen an den Leasinggeber zu richten.......................... u.s.w.
Die mündliche Zusage des Mitarbeiters war "Das ist dann gar kein Problem... bla bla bla."
Als dann der Zeitpunkt kam zu dem ich das Auto zum Restwert kaufen wollte und mein Auflöseersuchen an die Firma stellte, kam prompt eine Ablehnung und zwar in einem sehr unfreundlichen Ton.
Eine Rechtsauskunft die ich mir daraufhin holte besagte, die Leasingfirma ist im Recht. Man könne eventuell gegen die Firma vorgehen, wenn man nachweist, daß diese Vorgehensweise eine Geschäftsmethode ist, die kein Einzelfall in diesem Unternehmen darstellt, sondern gängige Praxis.
Aus diesem Grund bitte alle Infos zu diesem Thema veröffentlichen und per pn an den Moderator. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast!
Zuletzt bearbeitet von Guppy am 01.12.2005, 13:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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Christoph ??
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.04.2005, 09:48 Titel: |
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Leider wurde ein Beitrag der sich mit eben diesem Thema befasst aus dem Forum gelöscht.
Den hatte ich auch schon vermißt. Wahr wohl ein Verstoß gegen die Juriquette, da Du hier Realnamen genannt hattest. Auf deinen Beitrag hatte ich ja auch schon geantwortet.
Eine Frage vorab und unabhängig vom folgendem Beitrag - unterstehen Leasingfirmen der Aufsicht des Bafin ?
Soweit ich weiß nicht. Die Banken auf jeden Fall, aber wohl nicht die Leasinggesellschaften. Die LG´s werden nur regelmäßig von Wirtschaftsprüfern geprüft, aber eine übergeordnete Behörde in dem Sinne gibt es nicht. Inwieweit eine Beschwerde beim BDL (Bundesverband der Leasinggesellschaften) Sinn macht, sei dahingestellt.
Der Sachverhalt:
Ein Leasingvertrag wurde in der Annahme abgeschlossen, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag mit Kaufoption des PKW gegen eine Abstandszahlung möglich ist, da dieser Sachverhalt bei anderen Leasingfirmen bereits mehrmals praktiziert wurde.
Als Bestätigung wurde ein Vertragszusatz erstellt, in dem es heißt, "Der Leasingnehmer hat das Recht ab dem 24 Monat ein Auflöseersuchen an den Leasinggeber zu richten.......................... u.s.w." Der Vertragszusatz ist mit konkreten Zahlen, die die "Ablösesumme" Netto und Brutto nach 24, 30, 36 u.s.w Monate ausgestattet.
Also hier werden jetzt etliche Details in den Raum geworfen, die garnicht Bestandteil eines solchen Leasingvertrages sein können. Als da wären:
1. Vorzeitiger Ausstieg: Ein RW-Vertrag für z.b. Pkw´s ist grundsätzlich nicht kündbar. Wobei sich aber viele LG´s deswegen nicht anstellen, wenn der Kunde wirklich mal vorher raus will. Dann wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst und gut ist.
Aber grundsätzlich ist er erstmal nicht kündbar.
2. Kaufoption: Der LN hat bei einem RW-Vertrag niemals das Recht zum Kauf, sondern nur die Pflicht. Dies regelt auch eindeutig der Leasingerlaß für Teilamortisationsverträge. Eine Kaufoption wäre leasing- und somit auch steuerschädlich.
3. Der Vertragszusatz bedeutet nur, daß der LN das Recht hat ein Ersuchen zu stellen. Das das auch genehmigt wird, steht da ja nicht.
4. Ablösesummen: Auch das passt nicht. Denn Ablösesumme werden nur bei kündbaren Verträgen im Vertrag genannt. Diese kündbaren Verträge haben aber widerum keinen Restwert, da sie von der Natur her, Vollamortisationsverträge sind. Und eine Kombination zwischen Restwert- und kündbaren Vertrag ist mir absolut neu.
Die mündliche Zusage des Mitarbeiters war "Das ist dann gar kein Problem... bla bla bla."
Außendienstler erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Da zählt nur der Vertragsabschluß.
Als dann der Zeitpunkt kam, zu dem ich das Auto zum Restwert kaufen wollte und mein Auflöseersuchen an die Firma stellte, kam prompt eine Ablehnung und zwar in einem sehr unfreundlichen Ton.
Zum Restwert geht wenn überhaupt nur am Vertragsende. Aber zum Restwert kannst du sowieso nicht kaufen. Streng genomen mußt Du den Marktwert minus der Mehrerlösbeteiligung bezahlen.
Eine Rechtsauskunft die ich mir daraufhin holte besagte, die Leasingfirma ist im Recht. Man könne eventuell gegen die Firma vorgehen, wenn man nachweist, daß diese Vorgehensweise eine Geschäftsmethode ist, die kein Einzelfall in diesem Unternehmen darstellt, sondern gängige Praxis, was dann in Richtung arglistige Täuschung ginge. Da ich aus dem leider gelöschten Thread weiß, dass sich hier innerhalb kürzester Zeit einige Leser gemeldet hatten denen es genauso ging, wäre ich über jede Nachricht dankbar.
Arglistige Täuschung ist wohl sehr weit hergeholt. Schließlich hält sich die LG nur an die Leasingerlaße. Das aber am Anfang zum Vertragsbeginn etwas anderes mündlich angedeutet wurde, ist aber ärgerlich. Hilft nur nicht sehr viel. Wenn der Kunde am Anfang fragt, ob er auch zum Restwert kaufen kann (was aber dem Leasingerlaß widerspricht), dann werden die großen seriösen LG ihn über die Verfahrensweise aufklären (RW ist nur eine kalkulatorische Größe, Kaufpreis ist der Marktwert minus der Mehrerlösbeteiligung, d.h. der Kaufpreis dürfte ca. Restwert plus 1 - 2 Leasingraten betragen). Während die anderen LG´s die das kurzfristige Geschäft sehen, dem Kunden alles erzählen, was er hören will, nur um den Vertrag zu machen.
Zwischenzeitlich sind mir über die Praxis bei Ablauf des Vertrages auch noch ein paar unschöne Sachen zu Ohren gekommen.
Ich mache Dir den Vorschlag, daß Du mit mir direkten Kontakt über den PM-Button aufnimmst. Dann kann ich Dir vielleicht weiterhelfen. Vielleicht kannst Du mir ja sogar auch das Vertragsexemplar incl. der AGB´s auf der Rückseite zukommen lassen, natürlich mit geschwärzten Daten hinsichtlich der Adressen und so.
Ich versichere Dir, daß ich mit besagter LG nichts am Hut habe. |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 763 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 25.04.2005, 11:14 Titel: |
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| Christoph hat Folgendes geschrieben: | Leider wurde ein Beitrag der sich mit eben diesem Thema befasst aus dem Forum gelöscht.
Den hatte ich auch schon vermisst. Wahr wohl ein Verstoß gegen die Juriquette, da Du hier Realnamen genannt hattest. Auf deinen Beitrag hatte ich ja auch schon geantwortet. |
Ne´ der Beitrag war nicht von mir , den habe ich auch nur über google gefunden. Und da war e auch nur noch im cache - ist jetzt auch weg. Ich habe aber Kontakt mit dem eigentlichen Autor, der dieses Thema aufgeworfen hat, wenn da Interesse besteht kann ich die Telefonnummer weitergeben.
| Christoph hat Folgendes geschrieben: |
Also hier werden jetzt etliche Details in den Raum geworfen, die garnicht Bestandteil eines solchen Leasingvertrages sein können. Als da wären:
1. Vorzeitiger Ausstieg: Ein RW-Vertrag für z.b. Pkw´s ist grundsätzlich nicht kündbar. Wobei sich aber viele LG´s deswegen nicht anstellen, wenn der Kunde wirklich mal vorher raus will. Dann wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst und gut ist.
Aber grundsätzlich ist er erstmal nicht kündbar.
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Das ist mir leider inzwischen auch schon klar geworden, wobei ich bei anderen Gesellschaften nie auch nur die Spur eines Problems da mit hatte, da ich ja den "Gewinnausfall" laut deren Aufstellung ersetzten wollte.
| Christoph hat Folgendes geschrieben: |
3. Der Vertragszusatz bedeutet nur, daß der LN das Recht hat ein Ersuchen zu stellen. Das das auch genehmigt wird, steht da ja nicht.
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Tja wer lesen kann ist klar im Vorteil (ich in dem Fall nicht) - da ich aber vorab ein Gespräch mit dem Verkäufer hatte, in dem ich klarmachte, daß dieser Vertragsabschluß nur getätigt wird, wenn ich die Option des vorzeitigen Ausstiegs hätte und das Fahrzeug dann zum kalkuliertem Restwert übernehmen könnte, sehe ich diesen Vertragszusatz schon als bewußte Täuschung an - meine Rechtschutzversicherung übrigens auch, wenn ich mehrere solcher Fälle bringe.
Zwischenzeitlich habe sich auch schon Mitbewerber der Leasingfirma bei mir gemeldet und würden die Unterlagen gerne einsehen, das riecht mächtig nach Abmahnung würde ich sagen. Ich gebe aber die Unterlagen erst mal nicht aus der Hand, mal schauen was da noch alles so hochkommt.
| Christoph hat Folgendes geschrieben: |
4. Ablösesummen: Auch das passt nicht. Denn Ablösesumme werden nur bei kündbaren Verträgen im Vertrag genannt. Diese kündbaren Verträge haben aber widerum keinen Restwert, da sie von der Natur her, Vollamortisationsverträge sind. Und eine Kombination zwischen Restwert- und kündbaren Vertrag ist mir absolut neu. [/b] |
Der Wortlaut im Vertragszusatz - "sind die folgenden Zahlungen des Leasingnehmers fällig". Die Bezeichnung ablösesumme habe ich gewählt, ist bei Krediten die treffende Bezeichnung- und das ist mein Fachgebiet.
| Christoph hat Folgendes geschrieben: |
Die mündliche Zusage des Mitarbeiters war "Das ist dann gar kein Problem... bla bla bla."
Außendienstler erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Da zählt nur der Vertragsabschluß.
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War am Telefon - leider kein Mitschnitt, da es ja bei anderen Gesellschaften dieses Problem nicht gab, kam ich gar nicht auf die Idee, dass sich das so entwickelt.
| Christoph hat Folgendes geschrieben: |
Arglistige Täuschung ist wohl sehr weit hergeholt. Schließlich hält sich die LG nur an die Leasingerlaße. Das aber am Anfang zum Vertragsbeginn etwas anderes mündlich angedeutet wurde, ist aber ärgerlich. Hilft nur nicht sehr viel. Wenn der Kunde am Anfang fragt, ob er auch zum Restwert kaufen kann (was aber dem Leasingerlaß widerspricht), dann werden die großen seriösen LG ihn über die Verfahrensweise aufklären (RW ist nur eine kalkulatorische Größe, Kaufpreis ist der Marktwert minus der Mehrerlösbeteiligung, d.h. der Kaufpreis dürfte ca. Restwert plus 1 - 2 Leasingraten betragen). Während die anderen LG´s die das kurzfristige Geschäft sehen, dem Kunden alles erzählen, was er hören will, nur um den Vertrag zu machen.
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nach meinem Rechtsempfinden schon, zählt aber leider nicht. Vor allem in einem Gespräch was ich dann mit so einem leitenden Mitarbeiter (es fällt mir schwer nicht in die Fäkalsprache abzugleiten) hatte, bestätigt mich in der Annahme der bewußten Täuschung. Dieses Gespräch fand wohlweislich unter Zeugen über die Freisprechanlage statt. Auf meine Ankündigung das Auflöseersuchen in 3 Monaten wieder zu stellen kam die Antwort " Da wird die Entscheidung nicht anders ausfallen ". Mit dieser Aussage ist für mich schon klar, daß von Anfang an feststand den Vertrag nie abzulösen und somit der Vertragszusatz nur der Täuschung diente.
| Christoph hat Folgendes geschrieben: |
Zwischenzeitlich sind mir über die Praxis bei Ablauf des Vertrages auch noch ein paar unschöne Sachen zu Ohren gekommen.
Ich mache Dir den Vorschlag, daß Du mit mir direkten Kontakt über den PM-Button aufnimmst. Dann kann ich Dir vielleicht weiterhelfen. Vielleicht kannst Du mir ja sogar auch das Vertragsexemplar incl. der AGB´s auf der Rückseite zukommen lassen, natürlich mit geschwärzten Daten hinsichtlich der Adressen und so.
Ich versichere Dir, daß ich mit besagter LG nichts am Hut habe. |
zum gegebenen Zeitpunkt komme ich gerne auf das Angebot zurück.
Derzeit möchte ich nur gleich gelagerte Fälle sammeln und belegen können. Ich möchte nicht unnötig Porzellan zerschlagen. Aus meiner Erfahrung als Dienstleister für Banken weis ich, dass in diesem Bereich jede negative Werbung vermieden wird und so dem Kunden oft entgegen gekommen wird, auch wenn man nicht müsste.
Ach übrigens falls der Anwalt der bewussten Firma hier mit liest,
Sprechen Sie mit mir - Ich gebe hier nur meine pers. Meinung wieder - bevor Sie Abmahnungen schreiben oder Verfügungen beantragen. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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Christoph ??
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.04.2005, 16:47 Titel: |
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Ich habe aber Kontakt mit dem eigentlichen Autor, der dieses Thema aufgeworfen hat, wenn da Interesse besteht kann ich die Telefonnummer weitergeben.
Nein, danke. Ich bin davon ja nicht betroffen. Ich hatte schon damals und auch heute wieder ausführlich dazu geschrieben.
Das ist mir leider inzwischen auch schon klar geworden, wobei ich bei anderen Gesellschaften nie auch nur die Spur eines Problems da mit hatte, da ich ja den "Gewinnausfall" laut deren Aufstellung ersetzten wollte.
So kenne ich das auch nur. Normalerweise ist der RW-Vertrag zwar unkündbar, aber wenn der LN kommt und den Vertrag vorzeitig aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig beenden will, dann wurde dem auch entsprochen. Daraufhin wurde dann der vorzeitige Ablösewert berechnet. Das ist die Summe aller zukünftigen Forderungen (Leasingraten und Restwert) incl. Kaufzuschlag, abgezinst auf den heutigen Zeitpunkt.
Deswegen verstehe ich auch nicht, warum die LG hier so einen Aufriß veranstaltet.
Tja wer lesen kann ist klar im Vorteil (ich in dem Fall nicht) - da ich aber vorab ein Gespräch mit dem Verkäufer hatte, in dem ich klarmachte, daß dieser Vertragsabschluß nur getätigt wird, wenn ich die Option des vorzeitigen Ausstiegs hätte und das Fahrzeug dann zum kalkuliertem Restwert übernehmen könnte, sehe ich diesen Vertragszusatz schon als bewußte Täuschung an - meine Rechtschutzversicherung übrigens auch, wenn ich mehrere solcher Fälle bringe.
Beim vorzeitigen Ausstieg wird aber nicht nur der Restwert fällig, sondern auch alle zukünftigen Zahlungen incl. Kaufzuschlag, abgezinst auf den heutigen Zeitpunkt. Dieser Vertragszusatz scheint mir aber nur eine Absichtserklärung zu sein, darüber zu verhandeln. Die Entscheidung ist damit aber noch nicht getroffen, dem Ansinnen auch zu entsprechen.
Ich möchte nicht unnötig Porzellan zerschlagen. Aus meiner Erfahrung als Dienstleister für Banken weis ich, dass in diesem Bereich jede negative Werbung vermieden wird und so dem Kunden oft entgegen gekommen wird, auch wenn man nicht müsste.
Die von Dir benannte LG ist nur ein kleines Licht im Markt und somit völlig unbedeutend. Vor denen brauchst Du nicht zu fürchten.
Wende Dich doch mal den Bundesverband deutscher Leasinggesellschaften. Dort sind die Mitglied. Vielleicht können die Dir weiterhelfen.
Von was ich Dir jedoch abraten muß, ist eine große Welle beim Betriebsfinanzamt der Leasinggesellschaft zu schlagen. Wenn Du dich dort hinwenden würdest hinsichtlich der steuerrechtlich nicht ganz astreinen Leasingverträge, würde die LG vielleich einer Betriebsprüfung unterzogen werden.
ABER:
Wenn dabei jedoch festgestellt wird, daß da LV´s im Umlauf sind, die u.U. gegen den Leasingerlaß sind, dann verschickt das Betriebsfinanzamt Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der betroffenen Leasingnehmer. Dann wird nämlich im Nachhinein der Leasingvertrag nicht mehr als solcher anerkannt werden, sondern er wird nur noch als Mietkaufvertrag anerkannt. Das kann soweit führen, daß der LN rückwirkend für den Zeitraum des schon zurückgelegten Leasingvertrages, seine Bilanzen neu erstellen kann !!!!
Denn dadurch, daß es kein LV mehr ist, hätten auch die Leasingraten nicht mehr in der GuV einfließen dürfen.
Mal so am Rande erwähnt.
Wie gesagt, mein Angebot steht. |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 763 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 04.05.2005, 10:46 Titel: |
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Eine neue Frage zu diesem Thema:
Restwert ?
Angenommen der Vertrag sieht einen Restwert von 6000 € für das Fahrzeug vor. Nach Ablauf findet der Leasinggeber nur einen Käufer für 4.000 ich hätte aber einen Käufer für 6.100,- Euro. Kann der Leasinggeber dann trotzdem an den billigeren Bieter verkaufen ? Und muss ich die Differenz tragen ? _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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Christoph ??
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.05.2005, 17:49 Titel: |
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Angenommen der Vertrag sieht einen Restwert von 6000 € für das Fahrzeug vor. Nach Ablauf findet der Leasinggeber nur einen Käufer für 4.000 ich hätte aber einen Käufer für 6.100,- Euro. Kann der Leasinggeber dann trotzdem an den billigeren Bieter verkaufen ? Und muss ich die Differenz tragen ?
Grundsätzlich gibt es wie schon gesagt, seitens der LG keine Verpflichtung, das Fahrzeug an den LN zu verkaufen. D.h. die LG kann vom LN verlangen, das Fahrzeug herauszugeben, um es selber zu verwerten.
ABER:
Dann ist die LG jedoch verpflichtet, daß Fahrzeug bestmöglich zu verwerten und nicht nach Gutdünken weit unter Preis zu verkaufen. Zu dieser Thematik gibt es auch Urteile, die zwar schon etwas älter sind, aber trotzdem anwendbar sind. Zu den einzelnen Fragen:
Kann der Leasinggeber dann trotzdem an den billigeren Bieter verkaufen ?
Wenn Sie nachweislich einen Käufer haben, der für das Fahrzeug den höheren Preis bezahlen würde, dann darf die LG nicht an den billigeren Bieter verkaufen.
Und muss ich die Differenz tragen ?
Nein, auch das müssen Sie nicht, da Sie einen Käufer haben, der den entsprechenden Restwert zahlen würde. Verkauft die LG trotzdem an den billigeren Bieter, so muß die LG sich den Schaden anrechnen lassen, und darf nicht die Differenz Ihnen anlasten.
Viel Erfolg |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 763 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 05.05.2005, 13:09 Titel: |
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Neue Erkenntnisse zu diesem Thema.
Ich habe gerade einen Artikel der ADAC Zeitung vor mir liegen, der sich mit genau diesem Thema befasst und in dem folgende Wortlaute zu diesem Thema vorkommen:
1. | Zitat: | | eine der Staatsanwaltschaft bereits einschlägig bekannte Leasingfirma aus dem Raum München |
2. | Zitat: | | solche Verträge halten wir für sittenwidrig und deshalb werden wir im Interesse unserer Mitglieder dagegen vorgehen |
Der Beitrag ist in der aktuellen ADAC Motorwelt 5/2005 Seite 44
Also keine falsche Scham wenn auch ihr von einer Leasingfirma mit falschen Versprechen über den Tisch gezogen wurdet, meldet Euch, auch per pn, denn wenn diese Verträge für sittenwidrig erklärt werden, besteht eventuell die Möglichkeit eine ganze Menge Geld zurückzuerhalten. Aber es werden möglichst viele Geschädigte als Zeugen benötigt. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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