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supermaus ??
Anmeldungsdatum: 08.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 08.09.2007, 18:07 Titel: Kfz-Versicherung will doppelt kassieren ! |
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Hallo !
Ich muß da mal was wissen:
Mein 17 jähriger Sohn hat das Auto vom meinem Mann genommen und damit einen Schaden verursacht , er hat noch keinen Führerschein , hat dann auch noch Fahrerflucht begangen sich dann aber selbst bei der Polizei angezeigt.
Es hat dafür natürlich eine Gerichtsverhandlung gehabt und wurde auch verurteilt.
So und jetzt kommt es . : .
Die Polizei hat uns gesagt wir müßen den Schaden unserer Kfz-Versicherung melden. Obwohl wir davon ausgegangen sind das wir den Schaden selbst zahlen müssen.
1. Die Kfz-Versicherung hat uns dann geschrieben das sie ( ohne mit uns rücksprache gehlten zu haben )den Schaden reguliert.
2. Mein Mann wurde dann gleich 20 % hochgestuft ( ist uns verständlich )
3. Jetzt fordert die Kfz -Versicherung von meinem Sohn das Geld für den Schaden zurück und da er noch nicht 18 ist gehe ich davon aus das wir noch für ihn haften.
Die Versicherung sagt es ist üblich das so zu machen sie müsse erst bezahlen und da unser Sohn ja gar nicht hätte fahren dürfen ist das rechtens das sie den Betrag von ihm zurückfordern würden.
Kann ich vielleicht auch noch verstehen ABER warum wird mein Mann
dann nicht wieder runtergestuft ?
Wir sind Privathaftpflicht versichert übernimmt die dann die Forderung gegen meinen Sohn ober muß er es wirklich bezahlen und mein mann bleibt bei seinen hochgestuften Versicherungsprämien ?
LG
Anke |
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ammundpartner Administrator
Anmeldungsdatum: 27.07.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 11.09.2007, 14:24 Titel: |
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Hallo Anke,
die Sachlage ist zumindest in der Theorie richtig. Rein versicherungstechnisch ist der Ablauf bei Euch wie folgt:
1.) Schaden wurde dem Kfz-Versicherer gemeldet
2.) Kfz-Versicherer prüft Schaden ob gerechtfertigt
3.) Wenn ja, wird der Schaden ohne Rücksprache mit dem VN reguliert
4.) Bei dem so genannten unberechtigten Fahrer (Dein Sohn ohne Führerschein) wird Regreß genommen
Soviel jetzt aber zur Theorie...
Deinem Mann, als Versicherungsnehmer, wird in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen immer das Recht eingeräumt einen Schaden "zurückzukaufen" (Fristen hierbei beachten; in der Regel innerhalb von 6 Monaten!). Das heißt, es wird quasi das Konto in der Schadenabteilung ausgebucht und somit die Schadenbelastung verhindert.
Nachdem in Eurem Fall der Schaden nicht zurückgekauft, sondern vielmehr beim unberechtigten Fahrer Regreß genommen wurde wäre - zumindest in der Theorie - die Beibehaltung der Rückstufung in Ordnung.
Ich empfehle Dir dass Du am besten mal bei der Schadenabteilung anrufst und dort nachfragst ob Ihr den Schaden nicht selbst tragen könnt (mit Hinweis auf Schadenrückkauf durch Versicherungsnehmer). Man sollte sich auf dieser Gesprächsgrundlage durchaus darauf einigen können das ein Regreß verhindert werden kann. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Andreas-Christoph Amm
AMM & partner |
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supermaus ??
Anmeldungsdatum: 08.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 12.09.2007, 12:39 Titel: |
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Hallo!
Erst mal lieben Dank für die Antwort...
Wenn wir den Schaden selbst bezahlen könnten und die Versicherung sich darauf einlässt.
Würde mein Mann dann von der 20% tigen erhöhung wieder runterkommen und er seine alten Prozente wieder bekommen....??????.....
Lg
Anke |
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ammundpartner Administrator
Anmeldungsdatum: 27.07.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 12.09.2007, 16:36 Titel: |
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Hallo Anke,
mit Rückzahlung des Schadens stellt Ihr den Versicherungsvertrag quasi so, als wäre dieser nie eingetreten und somit wird auch die Rückstufung zu deren Wirkungszeitpunkt rückgängig gemacht.
Frag einfach bei Deinem Versicherer nach. Je nach "Alter" Eures Versicherungsvertrages und der zugehörigen Kraftfahrtbedingungen solltet Ihr, wie gesagt, auch ein entsprechendes Anrecht auf die Schadenrückzahlung haben. Ungeachtet dessen sollte man aber auch mit entsprechend netten Argumenten weiterkommen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei den Gesprächen! _________________ Mit freundlichen Grüßen
Andreas-Christoph Amm
AMM & partner |
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