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Gemeinsames Einkommen

 
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sarina42
??


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.10.2007, 22:23    Titel: Gemeinsames Einkommen Antworten mit Zitat

Hallo...

Mich würde mal interessieren ob es von Vorteil für mich und meinen Ehemann wäre, wenn unser beider monatliches Einkommen berücksichtigt werden würde, da der Lohn meines Mannes abhängig von den Arbeitsstunden und den damit verbundenen Zuschlägen ist....also schwankend. Er beläuft sich zw. 1800 und 2050. Bei meinem Einkommen verhält es siche ebenso, es schwankt zw. 380 und 450 Euro.

Ich habe heute abend den Online-Antrag für einen schufafreien Kredit ausgefüllt und auch eine positive Meldung erhalten. Soll ich nun sicherheitshalber eine Kopie meines letzten Verdienstnachweises beifügen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Sarina42
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 754
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Soll ich nun sicherheitshalber eine Kopie meines letzten Verdienstnachweises beifügen oder nicht?


Das ist bei Schweizer Krediten nicht notwendig, da nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt wird.
Zur VB Ihres Mannes, Zuschläge, Auslöse u.s.w. zählen nicht oder nur teilweise in das pfändbare Netto.

Gesamtbrutto abzüglich zu versteuerndes Brutto = Summe A *
Nettoverdienst - Summe A = Pfändbares Netto

*Vereinfachte Rechenweise, passt aber in den allermeisten Fällen.

Also:Sie haben auf einer Abrechnung einmal das Gesamtbrutto und einmal das zu versteuernde Brutto.
Sind beide Zahlen gleich ist Netto = pfändbares Netto.
Wenn nicht die Differenz aus beiden Zahlen vom Netto abgezogen = pfändbares Netto.
_________________
Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast!
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sarina42
??


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 12:30    Titel: Gemeinsames Einkommen Antworten mit Zitat

Okay...vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nach meiner Berechnung müßte dann das pfändbare Einkommen meines Mannes lt. Letzter VB 1552,40 € sein.

Ich habe diese eben als Kopie zu Ihnen geschickt...Das Problem ist eben nur das das Einkommen meines Mannes variiert. Deshalb hatte ich beim Ausfüllen des Online-Antrages in etwa den Mittelwert angegeben.

Wir hoffen es klappt...


Gruß
Sarina42
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sarina42
??


Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hm..nun bin ich doch etwas verwirrt..

Wenn ich selbst Einkommen habe bin ich doch keine unterhaltsberechtigte Person.... oder?

Demnach wären die letzten ca. 1550 € ja nicht ausreichend als pfändbares Nettoeinkommen. Allerdings wissen wir schon jetzt das mein Mann in der nächsten Abrechnung mehr haben wird.


Gruß
Savina
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