 |
Forum über Kredite Forum über Finanzen, Kredit ohne Schufa, Ratenkredit, Beamtendarlehen Baufinanzierungen und Versicherungen.
|
| << Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen >> |
| Autor |
Nachricht |
Home ??
Anmeldungsdatum: 13.05.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 13.05.2005, 11:15 Titel: Falschangaben - rechtilche Konsequenzen? |
|
|
Hi zusammen
Ich hab da ein paar Fragen
Erstmal die wichtigste:
Meine Freundin hat gestern bei der Firma ***Visa Finanz und Wirtschaftsdienste E.K einen Kredit beantragt.
Leider war sie dumm und hat nur ihrern Kredit bei einer Deutschen Bank angegeben, nicht aber den Kredit den sie immer Sommer letzten Jahres bei einer Schweizer Bank bekommen hat.
Hat das rechtliche Folgen
Die Firma nimmt eine Beratungsgebühr von 139€, natürlich sofort zahlbar und unabhängig davon ob es einen Kredit gibt oder nicht.
Zudem musste sie eine Unfallversicherung abschliessen (angeblich einmalig um die 60€) und, für den Fall daß sie den Kredit bekommt und ihre Raten nicht zahlen kann, war noch irgendetwas mit ihren Vermögenswirksamen Leistungen, ich glaube das sie die dann abtreten muss oder so.
Der Vermittler hat ihr mehrere Male bestätigt daß, falls es zu keiner Auszahlung kommt, sie "nur" die 139€ zahlen muss.
Die Unfallversicherung und die, ich nenn es mal "Abtretung" der Vermögenwirksamen Leistungen sind nur im Falle eines Kreditabschlusses tatsächlich fällig.
Nun, ich glaube da nicht so ganz dran weil bei mir mal dasselbe war. Plötzlich bekam mein Chef Post das er die VL in Zukunft woanders hin überwerisen sollte, obwohl es natürlich zu keine Kredit kam. Seitdem habe ich auch eine Unfallversicherung.....
Ach ja, die beiden haben sich bei McDonalds getroffen, ein Vorschlag des Vermittlers weil sie das nicht bei sich zu Hause machen wollte
Ich hoffe ihr könnt mir/uns da ein wenig weiterhelfen. Obwohl ich jetzt schon die Befürchtung hab das sie da auch auf was reingefallen ist wie ich damals....
Lieben Dank |
|
| Nach oben |
|
 |
Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 764 Wohnort: Schwedt
|
Verfasst am: 16.05.2005, 19:31 Titel: Re: Falschangaben - rechtilche Konsequenzen? |
|
|
Also hallo und willkommen im Forum,
alles was was ich jetzt zu diesem Thema schreibe ist keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung.
1. bitte mal den kompletten Namen der Firma per pers. Nachricht schicken.
| Home hat Folgendes geschrieben: |
Leider war sie dumm und hat nur ihren Kredit bei einer Deutschen Bank angegeben, nicht aber den Kredit den sie immer Sommer letzten Jahres bei einer Schweizer Bank bekommen hat.
Hat das rechtliche Folgen |
Auf alle Fälle hat das zur Folge, dass sie keinen weiteren schweizer Kredit bekommt. Rechtliche Folgen kann ich mir nicht vorstellen, da die Arbeitsleistung des Vermittlers ja mehr als bezahlt wurde, wird er sich hüten da was zu unternehmen. Der sicherste weg wäre, wenn es sich um einen Schweizer Kredit handelt, das ganze Geschäft mit allen Nebengeschäften komplett zu widerrufen. - Im Normalfall müssten dann auch die 139 € zurückfließen, aber ohne Rechtsschutzversicherung sieht das schlecht aus.
| Zitat: |
Die Firma nimmt eine Beratungsgebühr von 139€, natürlich sofort zahlbar und unabhängig davon ob es einen Kredit gibt oder nicht. |
rechtlich nicht zulässig, da die Freundin aber vermutlich keinerlei Quittung hat, hat sie schlechte Karten das Geld zurückzubekommen.
| Zitat: |
Zudem musste sie eine Unfallversicherung abschließen (angeblich einmalig um die 60€) und, für den Fall daß sie den Kredit bekommt und ihre Raten nicht zahlen kann, war noch irgendetwas mit ihren Vermögenswirksamen Leistungen, ich glaube das sie die dann abtreten muss oder so.
|
Da hat Sie mit Sicherheit eine Widerrufsfrist, per Einschreiben Rückschein an den Vermittler schicken.
| Zitat: |
Der Vermittler hat ihr mehrere Male bestätigt daß, falls es zu keiner Auszahlung kommt, sie "nur" die 139€ zahlen muss.
Die Unfallversicherung und die, ich nenn es mal "Abtretung" der Vermögenwirksamen Leistungen sind nur im Falle eines Kreditabschlusses tatsächlich fällig. |
Einfach widerrufen.
| Zitat: |
Ich hoffe ihr könnt mir/uns da ein wenig weiterhelfen. Obwohl ich jetzt schon die Befürchtung hab das sie da auch auf was reingefallen ist wie ich damals....
Lieben Dank |
Eine Unfallversicherung muss ja nicht schlecht sein und VL auch nicht, ich habe bloß die Vermutung, dass die gleiche Versicherung woanders viel preiswerter zu haben ist.
http://www.versicherung-schwedt.de
mal zum testen. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
|
| Nach oben |
|
 |
Home ??
Anmeldungsdatum: 13.05.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 19.05.2005, 17:33 Titel: |
|
|
Huhu...
| Zitat: | | rechtlich nicht zulässig, da die Freundin aber vermutlich keinerlei Quittung hat, hat sie schlechte Karten das Geld zurückzubekommen |
Sie hat einen Zahlschein unterschrieben, das ganze wird also vom Konto abgebucht.
Was Unfallversicherung und VL angeht, das hat sie ja alles schon....[/quote] |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
zur Hauptseite schufafreier Kredit Kontakt/Impressum
|