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FredoX ??
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.02.2008, 13:52 Titel: Angestellt im ÖD aber unter 40 |
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Hallo.
Ich bin Angestellter im ÖD und bin seit 1993 beschäftigt (Ausbildung) und seit 97 unbefristet. Nach 10 Jahren ist man in unserem Unternehmen unkündbar. Ist belegbar laut Tarifvertrag. Kommt ein Beamtendarlehen dann für mich in Frage? |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 764 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 21.02.2008, 19:57 Titel: |
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Voraussetzungen für ein vergleichbares Darlehen sind:
15 Jahre öffentlicher Dienst lt. VB
Alter 40 Jahre oder älter.
Also in Ihrem Fall ist ein Beamtendarlehen nicht möglich. _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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FredoX ??
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 07.03.2008, 18:32 Titel: Es geht übrigens doch |
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Hallo Guppy.
Also ein Beamtendarlehen oder vergleichbares für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es übrigends mitlerweile auch ab 5 Jähriger Beschäftigungsdauer.
Vielleicht nicht über deinen Anbieter aber über die Nürnbergische ist dies möglich.
Habe es gerade abgeschlossen. Bin 14 Jahre im öff. Dienst und gerade mal 31 Jahre alt.
Liebe Grüße |
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