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Nettoverdienst oder Überweisungsbetrag

 
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elvis99
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Anmeldungsdatum: 29.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 21:24    Titel: Nettoverdienst oder Überweisungsbetrag Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Nettoeinkommens beim Schufafreien Kredit. Mein Nettoverdienst beträgt monatlich mindestens 2370 € (Steuerklasse 3, Kinderfreibeträge 3 = 5 Personen). Danach werden mir noch 36 VWL abgezogen (Bauspravertrag), so dass der Überweisungsbetrag 2336 € sind. Welche Zahl ist bei der Berechnung relevant.

2. Frage: Ich bin nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt, werde aber nach TVÖD bezahlt. Muß ich dennoch zum Notar?

Danke für die Antworten.
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 764
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es zählt der Nettoverdienst.
Steuerklasse 3 und 3 KFB müssen Sie 2.350,- Netto haben, die VWL zählt da mit rein.
_________________
Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast!
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s3rp
??


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.2008, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das Thema ist zwar schon etwas älter, aber es passt zu meinem Anliegen!

Folgender Sachverhalt:

Steuerklasse 1
Kinderfreibetrag: 1,0 (Zwillinge, leben bei mir) bekommen U-halt + K-Geld
Geschieden

Netto-Verdienst: 1.270,86€
Auszahlungsbetrag: 1.044,47€ (40€ VL und 186,39€ KFZ Nutzung)

Demnach was oben steht ist für Sie der Netto-Verdienst relevant und nicht der Auszahlungsbetrag, richtig?

Falls ja, dann gebe ich bei der "Vorprüfung" auch die 1.270,86€ ein oder?

Würde mich über eine Antwort freuen!

greetz s3rp
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Guppy
Administrator


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 764
Wohnort: Schwedt

BeitragVerfasst am: 07.06.2008, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es zählt der Nettoverdienst.
Was nach der Position Netto auf der Verdienstabrechnung abgezogen wird, ist uninteressant, solange es keine Pfändung ist.
Also in Ihrem Fall die private PKW Nutzung oder der Geldwertevorteil durch PKW Nutzung ist auch Nettoverdienst.
Aber
Netto < als 1470 und unterhaltspflichtige Personen (Kinder), das wird wohl nichts werden.
_________________
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s3rp
??


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.2008, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

erstmal danke für die schnelle Info.

Nur um es aus der Welt zu schaffen Winken

die Kinder leben hier und sind Unterhaltsberechtigt. Demnach verstehe deine Aussage so, dass es völlig egal ist, wer jetzt den Unterhalt bekommt, richtig?

Gruß s3rp
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