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Lukas1981 Gast
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Verfasst am: 10.06.2005, 19:44 Titel: Wie sieht's bei mir aus? |
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Hallo,
ich bin ein wenig unsicher, wie es bei mir mit einem Kredit aussehen würde.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und werde von den Stadtwerken bezahlt. Da ich noch ein nebenberufliches Studium absolviere, arbeite ich Teilzeit (30h/Woche).
Brutto verdiene ich 1525 Euro zuzüglich einer im Vertrag fest gesetzten Schichtzulage (da wir bis 23 Uhr arbeiten) von 82 Euro, die vertraglich vorgeschrieben und nicht änderbar ist.
Rechne ich das Netto aus erhalte ich mit Schichtzulage:
1091 Euro
Ohne Schichtzulage:
1053
(wobei diese Werte immer um einige Euro (max 5-10) aufgrund einer zusätzlichen Altersvorsorge schwanken)
Wäre da ein solcher Schweizer Kredit möglich oder scheitert es an den 17 Euro zu wenig Verdienst?
PS: Wir bekommen 14 Monatsgehälter pro Jahr (Weihnachten und Zielerreichung) |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 764 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 10.06.2005, 19:48 Titel: |
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Hallo,
Wenn die Schichtzulage versteuert wird, dann wird sie eingerechnet, wenn sie Steuerfrei oder begünstigt ist, dann nicht.
Gesammtbrutto - Steuerbrutto =X
Netto - X = pfändbares Einkommen. (stark vereinfacht, aber passt fast immer) _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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Lukas1981 ??
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 11.06.2005, 00:26 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort.
Bei mir ist es in der Tat so, dass die Schichtzulage mit versteuert wird.
Jedoch stellt sich mir nun folgende Frage:
Durch die Zusatzversicherung entsteht folgendes Bild:
Monatsentgeld
+ Schichtzulage
+ Zusatzversicherung allg.
+ Zusatzversicherung Zusatzbeitrag
Nun hab ich ein Gesamtbrutto (alles zusammenaddiert)
und ein Steuerbrutto (Entgeld + Schichtzulage)
Nach den ganzen Abzügen erhalte ich ein
GESETZLICHES NETTO
Davon werden die Zusatzversicherungsbeiträge abgezogen
und erhalte eine Überweisung
Schaue ich mir das Bild an, frage ich mich, ob nun das Gehalt ausreicht um einen Kredit zu beantragen, denn ich weiss nun nicht, ob von meinem Gesetzlichen Netto oder von dem Netto abzüglich der Zusatzversicherung dein "x" subtrahiert wird.
Wenn ich mir das so recht überlege, sollte das Gehalt, welches gepfändet werden kann geanu das sein, welches ich überwiesen bekomme, oder?
Gruss |
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Guppy Administrator

Anmeldungsdatum: 19.11.2004 Beiträge: 764 Wohnort: Schwedt
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Verfasst am: 11.06.2005, 10:11 Titel: |
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nein, das was als gesetzliches Netto ausgewiesen wird minus das nicht zu versteuernde Einkommen wird als Grundlage genommen,
VL, Altersvorsorge u.s.w., die vom Netto abgezogen werden, zählen mit.
Einfach einen Antrag stellen
http://www.konto-schufafrei.de/kreditantrag/
und dann die VB herfaxen, _________________ Zukunft - das ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun konntest, nicht getan hast! |
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