Wo Geld voran geht, sind alle Wege offen.
William Shakespeare
(1564 - 1616), englischer Dichter, Dramatiker, Schauspieler und Theaterleiter



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Leasing:
Auszug aus
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1146
Finanzierungsleasing beinhaltet Ver­träge, durch die der Leasing­geber dem Unter­nehmen, dem Leasing­nehmer, Wirtschafts­güter für eine bestimmte unkünd­bare Grund­miet­zeit zur Nutzung überlässt. Leasing­geber kann der Her­steller des Guts, ein Zwischen­händler oder eine Leasing­gesell­schaft (oft Töchter der Kredit­institute) sein. Das Unter­nehmen zahlt hierfür eine bestimmte Leasing­rate. Zusätz­lich hat es Wartungs­kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasing­vertrages wird das geleaste Gut dem Leasing­geber zurück­gegeben, es wird nicht auto­matisch Eigen­tum des Unter­nehmens. Häufig besteht jedoch ein Kauf­recht des Leasing­nehmers. Eine Finan­zierung des zukünf­tigen Kaufs über verdiente Abschrei­bungen ist nur mög­lich, wenn das Unter­nehmen wirt­schaft­licher Eigen­tümer des Guts wird und es damit bilan­ziell aus­weisen kann. Bedingungen hierfür:

es handelt sich um Spezialleasing
die Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
es besteht eine Kaufoption, deren Preis unter dem linear abgeschriebenen Restbuchwert bzw. Marktpreis liegt,
oder der Vertrag enthält eine Verlängerungsoption, derem Anschlussmiete niedriger ist als ein Werteverzehr bei linearer Abschreibung wird.

Die Grundmietzeit liegt unter der betrieblichen Nutzungs­dauer und beträgt meistens zwischen 40–90 %. Die Höhe der Rate ist stark von der Art des Leasing­gutes abhängig. Ein all­gemeiner Ver­gleich zur Kredit­finan­zierung in Bezug auf effektive Kosten ist daher nur im Einzel­fall möglich.


 

 

 

Fachbegriffe: Schuldverschreibung
Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.


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Fachbegriffe : Zinsen
Wenn ein Schuldner zur Beschaffung von Finanzmitteln z.B. einen Kredit aufnimmt, zahlt er den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Die Höhe von Zinsen richtet sich beispielsweise auch nach Verwaltungs-/Betriebskosten, Bearbeitungsgebühren, Geldbeschaffungskosten o.ä.

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